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Brandenburg eröffnet Dublin-Zentrum: Schnellere Rückführungen für Flüchtlinge!

Brandenburg hat ein neues Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt eröffnet. Dieses Zentrum soll dazu dienen, die Rückführungen von Geflüchteten in andere EU-Staaten zu beschleunigen, insbesondere nach Polen. Das Ziel ist eine endgültige Regulierung des Asylverfahrens in Deutschland und eine schnellere Bearbeitung von Rücküberstellungen, die durch das Dublin-Abkommen geregelt sind. Laut rbb24 wird das neue Treffen von Flüchtlingen, die über Dublin-Staaten nach Deutschland eingereist sind, in einem modernen Aufnahmezentrum umgesetzt.

Das Dublin-Zentrum nutzt zwei bereits vorhandene Gebäude, wobei eines für allein reisende Männer vorgesehen ist und das andere für Familien und andere Geflüchtete. Mit einer Kapazität von 150 Plätzen, die bei Bedarf erweiterbar ist, wurde darauf geachtet, dass keine zusätzlichen Stellen für Betreuungspersonal geschaffen werden müssen, da die aktuellen Zugänge von Geflüchteten relativ niedrig sind.

Regeln und Verfahren im Dublin-Zentrum

Die Bedingungen für die Geflüchteten im Zentrum sind strenger geworden. In der Regel müssen sie einer Residenzpflicht nachkommen und erhalten nur Sachleistungen; ein Taschengeld gibt es nicht, falls ihr Antrag negativ beschieden wird. Damit sollen die Prüfverfahren beschleunigt und die Rückführungen innerhalb eines Zeitrahmens von nur zwei Wochen ermöglicht werden. Dies ist besonders wichtig, da Mitgliedstaaten nur sechs Monate nach der Einreise zur Aufnahme der geflüchteten Personen verpflichtet sind.

Die Mechanismen des Dublin-Verfahrens bauen auf der Dublin III-Verordnung auf, die in allen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gilt. Laut BAMF gewährleistet dieser rechtliche Rahmen, dass jeder Asylantrag von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft wird. Dadurch soll eine Sekundärwanderung innerhalb Europas verhindert werden, was für die EU von großer Bedeutung ist.

Rückführungen und Herausforderungen

Die Zusammenarbeit mit polnischen Behörden spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere bei der Überprüfung von Fingerabdrücken durch einen automatischen Datenabgleich. Dies ist ein Teil der umfassenden Strategie, um die hohe Rückkehrquote von Geflüchteten sicherzustellen, die gelegentlich bis zu 70% betragen kann, wenn Rückführungen erfolgreich umgesetzt werden. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 75.000 Ersuche zur Rücküberstellung gestellt. Davon wurden 44.000 genehmigt, jedoch nur knapp 6.000 tatsächlich durchgeführt.

Die Abläufe im Dublin-Verfahren erfordern, dass Asylbewerber in einer Außenstelle oder einem Ankunftszentrum einen Antrag stellen. Ein persönliches Gespräch ist vorgesehen, um den zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen und eventuelle Abschiebungshindernisse zu klären. Sollte sich herausstellen, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, wird ein Übernahmeersuchen an diesen gerichtet.

Die rechtlichen Grundlagen für das Dublin-Verfahren sind in der Dublin III-VO sowie in weiteren EU-Verordnungen niedergeschrieben. Findet eine Überstellung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist statt, wird die Zuständigkeit zur Prüfung des Asylantrags an Deutschland übertragen. Dies zeigt die Komplexität und die Herausforderungen des derzeitigen Asylsystems in der EU.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Eisenhüttenstadt, Deutschland
Beste Referenz
rbb24.de

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