Deutschland

Neue Regeln für Überweisungen: Sicherheit geht vor!

Ab Oktober 2025 steht eine bedeutende Reform im deutschen Zahlungsverkehr an, die sowohl Banken als auch Verbraucher betreffen wird. Laut Ruhr24 müssen Banken dann eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen. Dieses Vorgehen zielt darauf ab, Fehler bei Überweisungen zu minimieren und die Sicherheit zu erhöhen. Insbesondere bei den neu eingeführten Echtzeitüberweisungen, die es ermöglichen, Geldbeträge innerhalb von Sekunden zu transferieren, wird dies entscheidend sein.

Das Risiko von Geldverlusten bei Echtzeitüberweisungen ist jedoch nicht zu unterschätzen. Fehler wie Zahlendreher können dazu führen, dass Geld auf falsche Konten überwiesen wird, was eine Rückholung extrem schwierig macht. Auch Betrugsfälle, etwa durch Phishing, stellen eine wachsende Bedrohung dar, weswegen eine sicherere Überweisungstechnik notwendig ist.

Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 werden Überweisungen in Europa eine zusätzliche Sicherheitsstufe erhalten. Banken sind verpflichtet, zu überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der eingereichten IBAN übereinstimmt. Diese neue Regelung, die auf der Website der BaFin detailliert beschrieben ist, soll verhindern, dass Gelder auf falsche Konten überwiesen werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Übereinstimmung von IBAN und Kontoinhabername, was in der Vergangenheit eine häufige Quelle für Probleme war.

Zukünftig werden Verbraucher beim Überweisen gewarnt, wenn der Empfängername nicht zur angegebenen IBAN passt. Dies soll nicht nur die Fehlerquote bei Transaktionen reduzieren, sondern auch die Gefahren durch betrügerische Überweisungen eindämmen.

Empfehlungen für Verbraucher

Verbraucherschützer bringen zudem Empfehlungen hervor, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Es wird geraten, einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen festzulegen. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig ihre Online-Banking-Aktivitäten überprüfen, um frühzeitig verdächtige Transaktionen zu erkennen. All diese Maßnahmen werden von der Verbraucherzentrale unterstützt, die zudem einen Abgleich zwischen Kontonummer und IBAN vornehmen will, um kriminellen Zugriff zu erschweren.

Diese Änderungen sind umso wichtiger, da Überweisungen künftig nicht nur auf der Grundlage der IBAN und BIC, sondern auch unter Berücksichtigung des Empfängernamens erfolgen müssen. Eine falsche, aber existierende IBAN sollte deshalb besonders sorgfältig geprüft werden. Die neue Regelung bietet dabei eine wichtige Möglichkeit, um Fehler im Zahlungsverkehr zu reduzieren und das Vertrauen der Verbraucher in digitale Zahlungsweisen zu stärken.

Insgesamt ist die bevorstehende Änderung eine klare Reaktion auf die wachsende Anzahl von Betrugsfällen und fehlerhaften Überweisungen. Die neuen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Empfehlungen von Verbraucherschützern sind ein Schritt in die richtige Richtung, um den Zahlungsverkehr für alle Beteiligten sicherer zu gestalten.

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Weitere Infos
bafin.de

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