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Versorgungsausgleich: Wo geschiedene Paare jetzt aufpassen müssen!

Der Versorgungsausgleich stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Rechtssystem dar, insbesondere bei Scheidungen und dem Tod eines Ehepartners. Diese Regelungen sind nicht nur für verheiratete Paare, sondern auch für eingetragene Lebenspartnerschaften relevant. Bei einer Scheidung sowie im Trauerfall müssen die während der Partnerschaft erworbenen Versorgungsanrechte, wie Rentenansprüche, gleichmäßig zwischen den Partnern verteilt werden. Laut infranken.de, sind Experten gemeinsam der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen hinsichtlich des Versorgungsausgleichs als unverständlich und komplex empfunden werden.

Bei einer Scheidung erfolgt der Versorgungsausgleich automatisch. Das Familiengericht hat hierbei die Aufgabe, den Ausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu regeln. Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wird im Scheidungsurteil dokumentiert und tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist in Kraft.
Laut der Deutschen Rentenversicherung muss kein gesonderter Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt werden; das Gericht fordert die erforderlichen Informationen von den jeweiligen Trägern an.

Regelungen des Versorgungsausgleichs

Im Falle einer Scheidung werden alle Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit gleichmäßig aufgeteilt. Jeder Partner erhält die Hälfte der Ansprüche des anderen, was sich auf verschiedene Arten von Anwartschaften bezieht. Dazu gehören beispielsweise Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenverhältnissen, Betriebsrenten, Riester-Renten sowie privaten Versicherungsverträgen. Wichtig zu beachten ist, dass die Regelungen auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten, die nach dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden

Besondere Bedingungen gelten für kurze Ehen, in denen der Versorgungsausgleich nur bei Antrag vollzogen wird. Auch die Geringfügigkeit der Anrechte sowie individuelle Vereinbarungen zwischen den Partnern können den Versorgungsausgleich beeinflussen. Die Deutsche Rentenversicherung berichtet, dass im Jahr 2019 in Deutschland knapp 150.000 Ehen geschieden wurden, von denen mehr als 40.000 Paare länger als 20 Jahre verheiratet waren.

Folgen der Regelungen

Der Versorgungsausgleich beeinflusst nicht nur die Rentenhöhe beider Partner während der Trennungszeit, sondern auch deren finanzielle Situation im Alter. Bei Tod eines Partners, der mehr als drei Jahre nach der Eheschließung eintritt, bleibt der Versorgungsausgleich aktiv. Stirbt ein Partner vor Ablauf dieser Frist, kann der Versorgungsausgleich ausgesetzt werden. Ein entsprechender Antrag muss bei der Rentenversicherung gestellt werden, und die Zahlung der ungekürzten Rente erfolgt im Monat nach der Antragstellung.

Die Regelungen sind auch in speziellen Situationen anpassbar. Änderungen an erworbenen Anrechten können einen Abänderungsantrag beim Familiengericht nach sich ziehen. Betroffene sollten sich diesbezüglich Unterstützung suchen, um eventuelle Rentenabzüge zu umgehen. Besonders herausfordernd, so die Experten, sind die langwierigen Verfahren und die oft unzureichende Beratung, die viele Geschiedene in dieser sozialen Notlage erfahren.

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InFranken, Deutschland
Beste Referenz
infranken.de
Weitere Infos
deutsche-rentenversicherung.de

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