
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Deutschland stehen vor einer entscheidenden Phase. Am 14. bis 16. März 2025 findet in Potsdam die dritte Verhandlungsrunde statt, in der es um die Beschäftigten von Bund und Kommunen geht. Diese Verhandlungen betreffen über 2,5 Millionen Angestellte in Verwaltung, Kitas, Schulen, Universitäten, dem Nahverkehr, Abfallbetrieben, Klärwerken, Bädern, Pflegeeinrichtungen und Flughäfen. Die Mehrheit dieser Beschäftigten ist im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angestellt, während die Beschäftigten der Länder separat verhandeln.
Die Gewerkschaften Verdi und dbb haben bereits klare Forderungen formuliert. Sie verlangen eine Entgelterhöhung von 8 Prozent oder mindestens 350 Euro mehr pro Monat, höhere Zuschläge für belastende und ungünstige Arbeitszeiten sowie eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 200 Euro monatlich. Zudem fordern sie mindestens drei zusätzliche freie Tage. Die Arbeitgeber, vertreten durch die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), haben in den bisherigen Verhandlungsrunden kein Angebot vorgelegt und argumentieren, die Forderungen seien finanziell nicht tragbar. Die VKA schätzt die Mehrkosten auf fast 15 Milliarden Euro jährlich.
Kritik an den Arbeitgebern und mögliche Warnstreiks
Die Gewerkschaften zeigen sich frustratiert über die fehlenden Fortschritte in den Verhandlungen und kritisieren die mangelnde Bewegung seitens der Arbeitgeber. Während die Arbeitgeber in den ersten Runden keine konkreten Angebote unterbreitet haben, hoffen sie auf eine „tragfähige Lösung“ vor dem Wochenende. Die Möglichkeit von Warnstreiks ist nicht ausgeschlossen; diese könnten ausgesprochen werden, wenn keine Einigung erzielt wird. Ein Kompromiss könnte eine vierte Verhandlungsrunde nach sich ziehen.
Zusätzlich sind die Tarifverhandlungen vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden wirtschaftlichen Lage und des Personalnotstands im öffentlichen Dienst relevant. Die derzeitige Situation erfordert dringende Maßnahmen und Verbesserungen, um dem Mangel an Fachkräften und der Belastung der Beschäftigten entgegenzuwirken. Die Gewerkschaften haben angedeutet, dass bei festgefahrenen Gesprächen auch eine Schlichtung angestrebt werden könnte, welche eine Friedenspflicht während des gesamten Schlichtungszeitraums mit sich bringen würde.
Vergleich zu den Einigungen im Landestarifvertrag
Im Vergleich zu den Verhandlungen im Bund zeigen die Verhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eine andere Dynamik. Die Einigung auf einen Tarifvertrag im Dezember 2023 hat bereits zu spürbaren Entgeltsteigerungen geführt, die ab dem 1. Februar 2025 in Kraft treten. Der neue TV-L sieht eine Entgeltsteigerung um 5,5 Prozent und eine Inflationsprämie vor, was den Druck auf die aktuellen Verhandlungen im Bund verstärkt. Insbesondere für die Beschäftigten in den Bereichen Pflege und Erziehung wird die Angleichung an die verbesserten Bedingungen des TV-L oft gefordert.
Durch die anhaltende Unsicherheit und die erheblichen Unterschiede in den laufenden Tarifverhandlungen bleibt abzuwarten, wie die Situation in den kommenden Tagen weiter verhandelt wird. Die nächsten Schritte sollten nicht nur für die Beschäftigten von Bund und Kommunen von Bedeutung sein, sondern auch als Signal an die Länder dienen, wie wichtig faire Arbeitsbedingungen im gesamten öffentlichen Dienst sind.