
Fabian Schmidt, ein 34-jähriger Deutscher mit einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung (Greencard), ist seit mehr als einer Woche in den USA inhaftiert. Nach Informationen von Dewezet wurde er bei seiner Rückkehr an einem Flughafen festgenommen. Der Grund für die Inhaftierung scheint in einem früheren Drogendelikt zu liegen, das des Verstoßes gegen das Bundesdrogenschema in Verbindung mit Cannabis vor knapp zehn Jahren beschuldigt wurde. Doch dieser Fall wurde eingestellt.
Schmidts Familie erhebt schwere Vorwürfe gegen die US-Behörden, indem sie behauptet, dass er bei seiner Festnahme am Flughafen schlecht behandelt wurde. Insbesondere wird berichtet, dass er während der Befragung angeschrien und genötigt wurde, sich auszuziehen. Während seiner Inhaftierung soll Schmidt krank geworden sein und wurde in eine Klinik gebracht, wo er ans Bett gefesselt wurde. Diese Vorwürfe, die über die Bedingungen in der Haftanstalt berichten, konnten bisher nicht unabhängig verifiziert werden.
Reaktionen der Behörden
Das US-Heimatschutzministerium hat auf eine Anfrage zu Schmidts Fall nicht reagiert. Auch das Auswärtige Amt in Deutschland bestätigte, dass der Fall bekannt ist und das Generalkonsulat in Boston involviert ist. Das Auswärtige Amt betonte, dass es erwarte, dass die Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.
Zum Hintergrund der Inhaftierung von Schmidt ist zu erwähnen, dass er 2022 erneut von einer Bundesbehörde zu seinem alten Drogendelikt kontaktiert wurde. Er erschien jedoch nicht zu einer Anhörung, da er das entsprechende Schreiben wegen eines Umzugs nicht erhalten hatte. Diese Umstände werfen Fragen auf, wie mit ehemaligen Drogendelikten in Einwanderungsfragen umgegangen wird.
Die rechtliche Situation um Cannabis
Um die Umstände zu verstehen, die zu Schmidts Inhaftierung führten, ist es wichtig, sich mit dem rechtlichen Status von Cannabis in den USA auseinanderzusetzen. Wie auf ILRC dargelegt, steht Marijuana derzeit auf „Schedule I“ des Bundesdrogenschemas, was es zu einer der gefährlichsten Drogen macht, neben Stoffen wie Heroin und Kokain. Selbst wenn in einzelnen Bundesstaaten Cannabis legalisiert wurde, gelten die bundesstaatlichen Drogen- und Strafgesetze nach wie vor auch für Einwanderer.
Außerdem hat der Oberste Gerichtshof der USA 2005 entschieden, dass der Besitz von Marijuana, unabhängig von den Gesetzen eines Bundesstaates, als Bundesverbrechen gilt. Dies bedeutet, dass Einwanderer, die zugeben, Cannabis verwendet zu haben, als „Bundesverbrecher“ anzusehen sind, selbst wenn dies auf Landesebene legal war.
Die Biden-Administration prüft gegenwärtig eine Neubewertung des Status von Cannabis, ist jedoch nicht bereit, eine vollständige De-Scheduling durchzuführen, was bedeutet, dass Marijuana weiterhin auf der Liste kontrollierter Substanzen bleibt. Dies könnte weitreichende Folgen für Einwanderer haben, die in Staaten leben, in denen Cannabis legalisiert wurde.
Schmidts Fall steht exemplarisch für die Komplexität der amerikanischen Einwanderungsgesetze, insbesondere in Verbindung mit Drogenvergehen, und wirft Fragen zur Behandlung von Haftbedingungen und Menschenrechten im amerikanischen Justizsystem auf. Während internationale Menschenrechtsstandards eine angemessene Behandlung von Insassen fordern, bleibt abzuwarten, wie die US-Behörden auf die Vorwürfe gegen sie reagieren werden. Weitere Informationen zu menschenrechtlichen Fragen in den USA finden Sie in der detaillierten Analyse auf Mental.