
Die Münchner Immobilienbank Obotritia ist nach der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zahlungsunfähig. Das Amtsgericht München wurde am 16. März 2025 informiert, wodurch der Schritt zur Insolvenz eingeleitet wurde. Besonders betroffene Anleger sind mehr als 1300 Personen, deren Einlagen nun zurückgezahlt werden sollen. Dies berichtet InFranken.
Die Finanzaufsicht Bafin hat den „Entschädigungsfall“ festgestellt, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise eine Rückzahlung ihrer Einlagen erhalten können. Im Regelfall sind dies bis zu 100.000 Euro pro Kunde, wobei in Ausnahmefällen auch höhere Beträge möglich sind. Die Bank war zuvor bereits in Abwicklung und hatte erst in der vergangenen Woche den Insolvenzantrag gestellt.
Hintergrund und Entwicklung
Die Obotritia Bank, die im Jahr 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufnahm, konzentrierte sich hauptsächlich auf den Bereich Gewerbeimmobilien. Diese Branche erlebte während der Corona-Pandemie erhebliche Schwierigkeiten, die sich nun fatal auf die Bank auswirken. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Jaffé, der nun die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren koordinieren wird.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Obotritia Bank nicht Mitglied des Bankenverbands ist und somit nicht an dessen freiwilligen Einlagensicherungsfonds beteiligt war. Dies könnte die Rückzahlung der Einlagen für die betroffenen Kunden zusätzlich erschweren. Anleger können sich auf die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken (EdB) verlassen, die in Kürze mit den betroffenen Einlegern in Kontakt treten wird.
Ausblick
Die Bankenlandschaft in Deutschland steht unter einem wachsenden Druck, insbesondere in der Immobilienfinanzierung, die während der Pandemie stark gelitten hat. Die Insolvenz der Obotritia Bank könnte einen weiteren Dämpfer für das Vertrauen von Anlegern in die Stabilität von Banken darstellen. Weitere Informationen zur allgemeinen Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland finden Interessierte auf der Webseite von Destatis.