
Ein brisantes und besorgniserregendes Thema beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit in Deutschland. Ein Mann, der wegen einer Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens verurteilt wurde, fordert mit Unterstützung seines Anwalts die Rückkehr nach Deutschland. Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2019 in einem Flüchtlingsheim in Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis. Gemeinsam mit drei Mittätern setzte er das Mädchen, das zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden war, über mehrere Stunden hinweg schwer zu. Für seine Tat wurde der Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt und verbüßte seine Strafe erfolgreich.
Im August 2023 wurde er dann nach Afghanistan abgeschoben und erhielt ein Rückkehrverbot für sechs Jahre. Obwohl er keinen Widerspruch gegen die Abschiebung einlegte, haben sich die Umstände geändert. Seine Freundin brachte in Deutschland eine Tochter zur Welt, was die Situation nach Meinung seines Anwalts rechtfertigt, die Rückkehr zu beantragen. Im November 2023 stellte der Anwalt einen Antrag, dieser wurde jedoch im Januar 2024 abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht über den Einspruch entscheiden wird, da der Fall noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
Rechtslage und Perspektiven
Das Justizministerium betrachtet die Verurteilung des Mannes als schwerwiegender als das ihm zustehende Recht auf Schutz von Ehe und Familie. Zudem wird er als „rückfallgefährdeter Sexualstraftäter“ eingestuft. Berichten zufolge hält sich der Mann derzeit im Iran auf und plant, nach Deutschland zurückzukehren, um bei seiner Familie zu sein. Er wurde im August 2024 abgeschoben, zusammen mit 27 weiteren Straftätern, nachdem eine frühere Abschiebung aufgrund der Machtübernahme der Taliban gescheitert war.
Mit Blick auf die Sicherheitslage in Afghanistan wurde die Abschiebung des Mannes von Menschenrechtlern stark kritisiert. In Afghanistan drohen Verhaftung, Verschwindenlassen und Folter – Risiken, die auch bei anderen vorangegangenen Abschiebungen immer wieder in den Vordergrund gerückt wurden. Die Situation in Illerkirchberg ist nicht die einzige, die besorgniserregend ist; die Gemeinde hatte kürzlich auch mit einer Messerattacke eines Flüchtlings aus Eritrea zu kämpfen, bei der eine 14-Jährige getötet und eine 13-Jährige schwer verletzt wurde.
In Anbetracht dieser ernsten Hintergründe bleibt abzuwarten, wie sich der Fall des verurteilten Sexualstraftäters entwickeln wird. Die öffentliche Diskussion darüber, wie Deutschland mit Straftätern umgeht, die aus Afghanistan abgeschoben wurden, bleibt angespannt und gefühlsgeladen.
Immer mehr Stimmen fordern eine differenzierte Betrachtung der Lage, insbesondere im Hinblick auf die Demokratie und Menschenrechte. Die Abschiebepolitik und die Behandlung von straffälligen Flüchtlingen werfen grundlegende Fragen über Rechtssicherheit und den Schutz von Familien auf. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bericht des Institut für Menschenrechte.