
Am 18. März 2025 stehen die politischen Spannungen in Deutschland auf der Kippe. Die Bundestagswahl am 23. Februar hat für eine überraschende Wendung gesorgt: Die AfD hat ihr Ergebnis fast verdoppelt und die Linke kann sich über eine erholte Basis freuen. Dies führt nun zu einer Auseinandersetzung, die die Geschicke des aktuellen Bundestages bedroht.
Die AfD fordert von der Linken, einen Antrag zur Einberufung des neuen Bundestages zu stellen. Beide Parteien verfügen gemeinsam über mehr als ein Drittel der Abgeordneten und versuchen, sich Gehör zu verschaffen, um zu verhindern, dass der alte Bundestag über die umstrittenen Schuldenpläne von Union, SPD und Grünen entscheidet. Die AfD empfindet die Situation als „Taschenspielertrick“ der regierenden Parteien, die versuchen, ihre Pläne durchzusetzen.
Kritik und rechtliche Auseinandersetzungen
Die Linke hat den Vorschlag der AfD abgelehnt und argumentiert, dass die Einberufung des neuen Bundestages durch ein Drittel der Abgeordneten verfassungswidrig sei. Laut Grundgesetz (Art. 39 Abs. 2) muss der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl, also bis zum 25. März, zusammentreten. Während die Linke eine frühere Konstituierung befürwortet, lehnt sie eine vorzeitige Einberufung entschieden ab.
Der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat bereits Sondersitzungen für den 13. und 18. März einberufen. Diese Sitzungen zielen darauf ab, drei Grundgesetzänderungen zur Aufweichung der Schuldenbremse zu beraten und zu beschließen. Die Änderungen betreffen unter anderem Ausnahmen für Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen. Politisch ist das Vorgehen umstritten, da es die Möglichkeiten der AfD und Linken in der neuen Bundestagsperiode einschränkt.
Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht
Im Rahmen dieser Entwicklungen sind mehrere Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Diese Anträge kommen von der AfD-Fraktion, fünf AfD-Abgeordneten sowie der kommenden Fraktion der Linken. Die Kläger argumentieren, dass abgesehen von den fünf Bürgern, deren Einfluss als gering eingeschätzt wird, die Abgeordneten in ihren Rechten verletzt sind, da sie ihr Mandat nicht schnellstmöglich einnehmen können. Dennoch sehen die Mehrheit der Verfassungsrechtler den alten Bundestag bis zum 25. März als handlungsfähig an.
Die AfD und Linke haben gemeinsam gefordert, dass der neue Bundestag ab dem 14. März nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zusammentreten solle. Doch das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob der Bundestag post Wahl Änderungen am Grundgesetz beschließen darf. Eine Zulässigkeit der Anträge ist unklar, da die Mitglieder des alten Bundestages nicht für die Rechte des neuen Bundestages klagen können. Erste Entscheidungen über die Eilanträge könnten vor den Sondersitzungen am 13. oder 18. März fallen.
Politische Reaktionen und Ausblick
Die geplanten Änderungen am Grundgesetz, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern, stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Während SPD-Fraktionsvorsitzender Lars Klingbeil die Notwendigkeit der Änderungen in Anbetracht der internationalen Lage betont, sieht die AfD in diesen Plänen einen „skrupellosen Angriff auf die Verfassung“.
Die Linke kritisiert die Maßnahmen als einen „Blankoscheck für Aufrüstung“ und plant, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um den „Aufrüstungswahn“ zu stoppen, einschließlich rechtlicher Schritte. Christian Görke von der Linken hat die Politik der AfD als gefährlich und als politische Verdummung bezeichnet.
Die politische Landschaft in Deutschland bleibt somit angespannt. Der Ausgang der Sondersitzungen und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten weitreichende Konsequenzen für die künftige Regierungsarbeit und das politische Klima im Land haben.
schwaebische.de berichtet, dass …
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