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Zoll am Flughafen Stuttgart: Fälschungen in Millionenhöhe sichergestellt!

Am Stuttgarter Flughafen hat die Zollbehörde bei einer Kontrolle eine massive Menge gefälschter Markenprodukte entdeckt. Insgesamt wurden rund 7.400 Sonnenbrillen und 28.400 Kinder-Armbanduhren sichergestellt. Diese waren von einem Unternehmen aus der Stuttgarter Region in China bestellt und für die Einfuhr angemeldet worden. Bei der Überprüfung der Sendung kamen zwei Paletten mit Sonnenbrillen und drei Paletten mit Kinder-Armbanduhren zum Vorschein.

Der Verdacht auf Markenfälschung erhärtete sich, als die Zollbeamten bemerkten, dass rund 7.000 Sonnenbrillen gefälschte Markennamen und Herkunftsbezeichnungen aus Italien und Japan trugen, obwohl die Waren tatsächlich aus China stammten. In diesem Zusammenhang wurden die Markenrechtsinhaber informiert, von denen zwei die Fälschungen bestätigten. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden alle Sonnenbrillen aufgrund der falschen Herkunftsbezeichnungen vollständig beschlagnahmt.

Sicherheitsmängel bei Kinder-Armbanduhren

Die beschlagnahmten Kinder-Armbanduhren, die als Smartwatches verkauft wurden, erfüllten nicht die erforderlichen EU-Vorschriften zur Produktsicherheit und -konformität. Mängel wie fehlende Bedienungsanleitungen und unzureichende Kennzeichnung des deutschen Einführers führten zu weiteren Verdachtsmomenten, die nun dazu führen, dass diese Uhren an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden. Diese bestätigte ebenfalls, dass die Uhren nicht eingeführt werden dürfen.

Für den deutschen Einführer ergeben sich aus dieser Situation ernste Konsequenzen. Ihm droht nicht nur die Vernichtung der gefälschten Sonnenbrillen, sondern auch mögliche zivilrechtliche Schritte seitens der Markenrechtsinhaber. Auch die Kinder-Armbanduhren müssen entweder vernichtet oder nach China zurückgeschickt werden.

Anwendung der Zollvorschriften

Dieser Fall verdeutlicht die Maßnahmen der Zollbehörden bei Aufgriffsfällen von rechtsverletzenden Waren, die nach nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Regelungen gehandhabt werden. In bestimmten Situationen, die nicht von EU-Regelungen erfasst sind, kann eine Beschlagnahme nach nationalen Rechtsvorschriften erfolgen, wie etwa bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr oder Parallelimporten. Die Beschlagnahme erfolgt in der Regel auf Antrag und nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung, wobei die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung gegeben sein muss.

Die betroffenen Firmen und Einzelpersonen werden über die Maßnahmen der Zollbehörde informiert und haben eine Frist von zwei Wochen, um Widerspruch gegen die Beschlagnahme einzulegen. Im Falle einer positiven gerichtlichen Entscheidung werden die Waren eingezogen, ansonsten muss ein Hauptsacheverfahren eingeleitet werden. Sollte jedoch keine Rechtsverletzung festgestellt werden, wird die Beschlagnahme aufgehoben.

In diesem speziellen Fall zeigt die Zollbehörde einmal mehr, wie wichtig die Bekämpfung von Markenfälschungen für die Wahrung des gewerblichen Rechtsschutzes ist. Die Maßnahmen erfolgen dabei stets gemäß den gesetzlichen Vorgaben, um die Rechte der Markeninhaber zu schützen und die Einhaltung der Produkteichvorschriften zu gewährleisten. Über diese Vorgänge informiert die Zollbehörde regelmäßig, um Transparenz im Umgang mit Fälschungen zu schaffen und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Stuttgart, Deutschland
Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
zoll.de

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