
Parkplätze vor Supermärkten wie Rewe und Lidl erscheinen häufig als kostenlose Abstellmöglichkeiten, doch bei falschem Parken können erhebliche Kosten anfallen. Diese Parkplätze sind in der Regel für Kunden und nur für eine festgelegte Zeit gedacht. Beim Befahren der Parkplätze werden die Nutzer durch Schilder über die spezifischen Bedingungen und Höchstparkzeiten informiert. Private Überwachungsfirmen nehmen daher die Einhaltung dieser Regeln ernst und ahnden Verstöße mit Bußgeldern.
Die Höhe der Vertragsstrafe kann zwischen 15 und 60 Euro variieren, was stark von der jeweiligen Stadt und dem Standort des Parkplatzes abhängt. Im Falle einer Nichtbezahlung eines Knöllchens können zusätzliche Kosten wie Bearbeitungs- und Mahngebühren auftreten. Die rechtlichen Grundlagen für solche Strafen sind in der Straßenverkehrsordnung verankert, jedoch gilt Falschparken auf Privatgeländen als „Besitzstörung“, sodass Grundstückseigentümer gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten können.
Überwachung durch private Firmen
Immer mehr private Unternehmen sind mit der Überwachung von Supermarktparkplätzen betraut. Darunter finden sich Firmen wie ParkDepot, BetterPark und Park&Collect. Diese Firmen verwenden Sensoren und Kameras, um Parkzeiten und Kennzeichen zu erfassen. Bei häufigen oder schwerwiegenden Verstößen können nicht nur Bußgelder, sondern auch Abschleppmaßnahmen ergriffen werden. Im Rahmen dieser Kontrollen haben die Überwachungsfirmen ein Zurückbehaltungsrecht auf die Fahrzeuge, bis die Abschleppkosten beglichen sind.
Ein bemerkenswerter juristischer Fall betrifft die Euro Collect GmbH, die aufgrund unerlaubter Praktiken am 24. März 2023 ihre Inkassovollmacht verlor. Derartige Entwicklungen sensibilisieren Autofahrer für die Rechte und Pflichten, die beim Parken auf privaten Flächen gelten.
Rechtslage und Konsequenzen
Die rechtliche Landschaft zum Thema Falschparken hat sich in den letzten Jahren teilweise stark verschärft. Falschparken wird nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet und kann teuer werden. Authentische Bußgelder können von zehn Euro für geringfügige Verstöße bis hin zu 110 Euro bei schwereren Regelverletzungen reichen, wie etwa dem Parken auf Geh- und Radwegen oder in der zweiten Reihe. Darüber hinaus drohen Punkte in Flensburg.
Die Strafen steigen, wenn beispielsweise Rettungswege blockiert werden. Unberechtigtes Parken auf Behinderten- oder Ladeplätzen kostet in der Regel 55 Euro. Ein weiteres großes Problem ist das Parken ohne gültigen Parkschein für einen Zeitraum von mehr als 30 Minuten, was ebenfalls mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet wird.
Die Nutzung des Parkplatzes sollte mit Bedacht erfolgen, um Bußgelder und mögliche Abschleppkosten zu vermeiden. ADAC-Experten raten, Parkscheine gut aufzubewahren und auf die Einhaltung der Parkbedingungen zu achten, um etwaige Knöllchen gegebenenfalls anzufechten. Zudem sollte der erste Schritt bei einem Widerspruch gegen Forderungen immer schriftlich erfolgen, um späteren Zusatzkosten vorzubeugen.
Falschparken kann somit schnell teuer werden, und es ist ratsam, sich mit den Regelungen und möglichen Strafen vertraut zu machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen zu Bußgeldern auf Supermarktparkplätzen lesen Sie die ausführlichen Berichte auf Der Westen oder auf ADAC.