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DHL schlägt neue Regeln vor: Schwere Pakete müssen jetzt richtig markiert werden!

Ab April 2025 sind Paketversender von DHL mit neuen Regelungen konfrontiert, die vor allem schwerere Sendungen betreffen. Diese Änderungen beruhen auf den neuen Arbeitsschutzvorschriften im Postgesetz, die darauf abzielen, die Sicherheit von Paket Zustellern zu verbessern. Laut derwesten.de müssen Kunden bei Paketen über 10 Kilogramm eine spezielle Kennzeichnung beachten. Pakete in dieser Gewichtsklasse dürfen künftig nur von zwei Zustellern oder mit technischer Unterstützung transportiert werden.

DHL verlangt von seinen Kunden, dass sie eine Kennzeichnung auf dem Paket selbst anbringen. Dabei gelten folgende Gewichtsstufen: Für Pakete zwischen 10 und 20 Kilogramm ist die Kennzeichnung „10+“ erforderlich, während für Pakete über 20 Kilogramm die Kennzeichnung „20+“ genutzt werden muss. Diese Regelung betrifft sowohl nationale Pakete für private als auch geschäftliche Nutzer; jedoch sind Retouren und internationale Sendungen von dieser Regelung ausgenommen.

Zusätzliche Gebühren und Vorschriften

Ab dem 1. April 2025 wird ein Zuschlag verlangt, wenn schwere Pakete nicht korrekt gekennzeichnet sind. Bei DHL wird diese Zusatzgebühr als „Kennzeichnungskorrektur-Entgelt“ bezeichnet. Die Kosten belaufen sich auf 49 Cent für eine falsche Kennzeichnung und 99 Cent für eine ungenaue Gewichtsangabe pro Sendung.

Zusätzlich dazu ist jede Gewichtsangabe, die auf dem Versandlabel angebracht wird, von großer Bedeutung. Ab Anfang 2025 müssen Versender von Paketen über 10 Kilogramm nicht nur das Gewicht angeben, sondern dieses auch korrekt auf dem Versandlabel aufbringen. Dies geschieht entweder elektronisch beim Erstellen des Versandscheins oder per Hand. Infranken.de erläutert, dass beim handschriftlichen Ausfüllen die Gewichtsklassen „unter 10 Kilogramm“, „über 10 Kilogramm“ oder „über 20 Kilogramm“ angekreuzt werden müssen.

Sicherheitsmaßnahmen für Zusteller

Die Änderungen sollen nicht nur die Beeinträchtigung durch falsche Gewichtangaben verhindern. Sie sind auch Teil eines größeren Ansatzes zur Mitarbeiter-Sicherheit. Schwere Pakete dürfen nur von zwei Zustellern befördert werden, während eine Lieferung durch nur eine Person bis 23 Kilogramm zulässig bleibt. Für Pakete zwischen 20 und 23 Kilogramm muss ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um die Sicherheit der Zusteller zu gewährleisten.

Hermes hat ähnliche Anforderungen. Auch hier ist eine Gewichtsangabe für den PrivatPaketService erforderlich. Diese Regelung zielt darauf ab, die Belastungen der Zusteller zu minimieren und einen sicheren Transport von schweren Sendungen zu garantieren. Abschließend ist zu erwähnen, dass diese Maßnahmen nicht nur für DHL gelten, sondern auch andere Paketdienste wie GLS und Hermes betreffen.

Die neue Regelung soll somit nicht nur sicherere Arbeitsbedingungen schaffen, sondern auch sicherstellen, dass die Versandkosten präzise berechnet werden und alle Beteiligten optimal informiert sind.

Weitere Informationen zu dieser Regelung können auf den Webseiten von Verbraucherschutzforum.de und derwesten.de nachgelesen werden.

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derwesten.de
Weitere Infos
verbraucherschutzforum.berlin

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