Deutschland

Rentenreform: Schließt Kindererziehung die Lücke zwischen den Geschlechtern?

Die deutschen Kindererziehungszeiten, die seit 1986 bestehen, wurden ins Leben gerufen, um Mütter sozial besser abzusichern. Nach fast 40 Jahren wird die Rentenreform jedoch nur teilweise als Erfolg gewertet. Laut dem DIW Berlin, äußert Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat, dass diese Reform zwar Müttern hilft, aber nicht ausreichend ist. Diese Sichtweise wird auch von Michaela Kreyenfeld, Co-Direktorin am ECPD, unterstützt. Sie erklärt, dass die Kindererziehungszeiten ihren Zweck nur erfüllen können, wenn Frauen nach der Geburt in Vollzeit- oder vollzeitnahe Beschäftigungen zurückkehren.

Die Regelungen sehen vor, dass Frauen für bis zu drei Jahre je ein Entgeltpunkt gutgeschrieben bekommen, wenn sie ein Kind zur Welt bringen. Diese Zeiten können jedoch nur für die Zeit unmittelbar nach der Geburt geltend gemacht werden. Die Realität zeigt allerdings, dass viele Frauen nach der Familiengründung in Teilzeit arbeiten, was erhebliche Auswirkungen auf die Rentenansprüche hat.

Auswirkungen der Mutterschaft

Der Gender Pay Gap, der Unterschied in den Bruttostundenlöhnen zwischen Frauen und Männern, wird dadurch erheblich verstärkt. Viele Mütter arbeiten nach der Geburt des ersten Kindes nicht mehr vollzeit, was dazu führt, dass sich die Verdienstlücke kaum schließt und somit auch die Rentenlücke größer wird. Die Statistik bestätigt, dass die unbereinigte und bereinigte Differenz im Verdienst zwischen den Geschlechtern auf die Beschäftigungsstruktur Einfluss hat und zeigt, wie stark der Gender Gap die Erwerbschancen und -möglichkeiten von Frauen beeinflusst.

Für Geburten, die vor 1992 stattgefunden haben, können bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden, während für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate berücksichtigt werden können. Der Bund übernimmt die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse, deren Höhe einem Versicherten mit einem Bruttogehalt von ca. 3.600 Euro monatlich entspricht, informiert die Deutsche Rentenversicherung.

Einschränkungen und Anträge

Die Kindererziehungszeiten werden nur einem Elternteil gutgeschrieben, meist der Mutter. Bei gemeinsamer Erziehung ohne überwiegenden Anteil erhält ebenfalls die Mutter die Kindererziehungszeit. Falls der Vater diese Zeit angerechnet bekommen soll, muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, die auch rückwirkend für bis zu zwei Monate gültig sein kann. Es ist wichtig, dass Eltern den Passus „Kindererziehungszeit“ in ihrem Versicherungsverlauf beachten und ein Formular zur Kontenklärung ausfüllen. Diese Zeiten werden nur auf Antrag im Versicherungskonto erfasst.

Zusätzlich gibt es Berücksichtigungszeiten, die zwar nicht direkt die Rentenhöhe beeinflussen, jedoch die Bewertung anderer Zeiten verbessern können. Eltern sollten somit darauf achten, ihre Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten rechtzeitig zu beantragen. Diese Maßnahme könnte helfen, die soziale Absicherung von Müttern in Deutschland zu stärken, wie die vorliegenden Berichte zeigen.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Berlin, Deutschland
Beste Referenz
diw.de
Weitere Infos
deutsche-rentenversicherung.de

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