
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. März 2025 die mehrjährige Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gegen die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Das Urteil, welches ursprünglich im Mai 2023 gefällt wurde, ist nun rechtskräftig. Während sich an der Gesamtdauer der Strafe nichts änderte, wurden einige Details am Schuldspruch geändert. Die Revisionen der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden wurden vollständig abgelehnt, wie rosenheim24.de berichtete.
Lina E. wurde unter anderem für ihre Rolle in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Ihre Vergehen fanden zwischen 2018 und 2020 statt. In diesem Zeitraum war sie an mehreren brutalen Angriffen auf Personen beteiligt, welche sie für Anhänger der rechten Szene hielt. Bei diesen Übergriffen, bei denen verbotene Teleskopschlagstöcke eingesetzt wurden, wurden insgesamt dreizehn Menschen verletzt. Die Gruppe, die in Medien als „Hammerbande“ bezeichnet wurde, plante mehrere weitere Angriffe, die jedoch durch die Festnahme von Lina E. verhindert werden konnten, berichtet nzz.ch.
Politischer Kontext und Folgen
Der Vorsitzende Richter des BGH wies darauf hin, dass politische Auseinandersetzungen mit Worten und nicht mit Gewalt ausgetragen werden sollten. Dies unterstreicht die rechtlichen und gesellschaftlichen Implikationen, die das Urteil für den Umgang mit Linksextremismus in Deutschland haben könnte. Nach der Urteilsverkündung im Jahr 2023 gab es in mehreren Städten Proteste aus der linksradikalen Szene, die in Sachbeschädigungen und Angriffen auf Polizei führten.
Während der BGH im Februar 2025 den Fall prüfte, wurde festgestellt, dass Lina E. als Anführerin der Gruppe agierte. Die Bundesanwaltschaft stellte einen Antrag auf eine Haftstrafe von acht Jahren, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Letztendlich führte die Prüfung durch den BGH jedoch zu einer Bestätigung der Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten, ohne neue Beweise oder Zeugen zu hören.
Aktuelle Situation
Trotz des bestätigten Urteils ist Lina E. derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde 2023 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, nachdem sie zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte. Nach dem Urteil muss die genaue Dauer ihrer Reststrafe berechnet werden, wobei die Zeit in Untersuchungshaft berücksichtigt wird. Lina E. war zur Urteilsverkündung abwesend.
Der Fall von Lina E. wird in der Diskussion um den Linksextremismus in Deutschland als Präzedenzfall betrachtet. Laut dem Verfassungsschutzbericht stieg das linksextremistische Personenpotenzial im Jahr 2023 auf etwa 37.000. Die Zahl der gewaltorientierten Linksextremisten lag bei 11.200, während linksextremistische Straftaten um 10,4% auf 4.248 Delikte anstiegen. Gewalttaten, insbesondere gegen die Polizei, nahmen dabei signifikant zu, was die Besorgnis über die Entwicklung des Linksextremismus in Deutschland verstärkt.