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BGH bestätigt: Lina E. muss fünf Jahre ins Gefängnis!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von Lina E. bestätigt, die wegen ihrer Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Lina E., die inzwischen 30 Jahre alt ist, wurde bereits im Mai 2023 vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden verurteilt. Die Taten, an denen sie beteiligt war, entsprangen einer organisierten Gewalt, die vor allem gegen vermeintliche Neonazis in Sachsen und Thüringen zwischen 2018 und 2020 verübt wurde. Der BGH sah keine Notwendigkeit für eine erneute Hauptverhandlung und wies die Revisionsanträge der Bundesanwaltschaft sowie der Verteidigung zurück, die sich gegen das Urteil des OLG richteten. Obwohl eine Einzelstrafe aufgehoben wurde, bleibt die Gesamtfreiheitsstrafe unverändert.Rosenheim24 berichtet, dass der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer in seiner Entscheidung wiederholt die Anwendung von Gewalt zur politischen Auseinandersetzung kritisierte.

Lina E. war zum Zeitpunkt der Bestätigung des Urteils auf freiem Fuß, da der Haftbefehl unter bestimmten Auflagen außer Vollzug gesetzt worden war. Ihr Anwalt, Erkan Zünbül, erklärte, dass die genaue Dauer ihrer Reststrafe nun berechnet werden muss, wobei die bereits verbüßte Untersuchungshaft berücksichtigt wird. Trotz der Verurteilung blieb Lina E. bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß, was nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft in der Öffentlichkeit auf kritische Reaktionen stieß.BR ergänzt, dass die Taten, an denen Lina E. beteiligt war, oft lebensgefährlich waren und in der linksextremistischen Szene bundesweit Proteste auslösten.

Kontext der Verurteilung

Die Verurteilung von Lina E. fällt in einen größeren Kontext steigender linksextremistischer Straftaten in Deutschland. Laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht stieg die Zahl der linksextremistischen Straftaten im Jahr 2023 auf 4.248, was einem Anstieg von 10,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Zahl gewalttätiger Übergriffe hat mit 727 Delikten einen Anstieg von 20,8 % verzeichnet. In den letzten Jahren wurden Vorfälle, wie etwa die gewaltsamen Proteste zum „Tag X“ in Leipzig und die Ausschreitungen während der Räumung von Lützerath, immer sichtbarer.Verfassungsschutz dokumentiert, dass die Gewalt unter Linksextremisten weiterhin ein brennendes Thema in der politischen Landschaft Deutschlands darstellt.

Die bedeutende Rolle, die Lina E. innerhalb jener Gruppe einnahm, ist unbestritten. Während das OLG sie nicht als Rädelsführerin einstufte, agierte sie doch meist als Überblickperson während der Überfälle, was sich als entscheidend für die Bewertung ihrer Straftaten erwies. Bei den Übergriffen, die sie koordiniert hat, handelte es sich um systematische Angriffe auf Personen, die in der linken Szene als potenzielle Neonazis identifiziert wurden. Trotz der von ihr begangenen Straftaten hat sie es verstanden, die rechtlichen Konsequenzen bis zur Endgültigkeit des Urteils hinauszuzögern.

Ein mutmaßlicher Komplize von Lina E., Johann G., wurde im November festgenommen und steht im Verdacht, an einem Überfall in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die international vernetzten Strukturen der linksextremistischen Szene und deren koordinierte Angriffe auf spezifische politische Gegner.

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