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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Lina E. muss ins Gefängnis!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 19. März 2025 das Urteil gegen die 30-jährige Linksextremistin Lina E. bestätigt, die als führende Figur der „Hammerbande“ gilt. Dies folgt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, das Lina E. im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Ihr wurde vorgeworfen, an gewalttätigen Übergriffen auf politische Gegner in Sachsen und Thüringen beteiligt gewesen zu sein. Der Dritte Strafsenat des BGH änderte den Schuldspruch, ohne dabei die Gesamtstrafe zu beeinflussen. Sowohl die Revision der Bundesanwaltschaft als auch die der Verteidigung wurden verworfen. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass politische Auseinandersetzungen mit Worten und nicht mit Gewalt geführt werden sollten.

Trotz der Verurteilung befand sich Lina E. seit 2023 unter Auflagen auf freiem Fuß. Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl zunächst außer Vollzug gesetzt, doch nun muss sie den Rest ihrer Strafe im Gefängnis verbüßen, wobei die genaue Haftdauer von der Anrechnung der Untersuchungshaft abhängt. Diese Entscheidung hat die politische Szene in Deutschland aufgerüttelt, insbesondere die AfD, deren sicherheitspolitischer Sprecher, Carsten Hütter, eine konsequente Bekämpfung des Linksextremismus fordert. Hütter bezeichnete Lina E. als Täterin und kritisierte die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung extremistischer Gruppen.

Die Blutspur der „Hammerbande“

Die „Hammerbande“ hat seit 2015 eine Reihe von Gewalttaten verübt, die in einer Chronik des Terrors detailliert dokumentiert sind. Laut der Recherche des Heimatkurier verfolgt die Gruppe eine klare Strategie: Angriffe werden in „Ausfahrten“ (im Umfeld von Demonstrationen) und „Projekten“ (gezielte Übergriffe auf Einzelpersonen) unterteilt. Die Übergriffe dauern in der Regel nicht länger als 30 Sekunden und sind oft mit einem einstudierten Abbruchkommando versehen, um eine schnelle Flucht zu gewährleisten.

Die ersten dokumentierten Gewalttaten der „Hammerbande” reichen bis ins Jahr 2015 zurück. In einer brutalen Attacke während einer LEGIDA-Demonstration in Leipzig wurde eine Frau schwer verletzt. Im Verlauf der Jahre folgten zahlreiche Angriffe, darunter auf politische Gegner, Polizei und unbeteiligte Dritte, bei denen die Opfer oft schwere Verletzungen erlitten. Beispielsweise erlitt der NPD-Stadtrat Enrico B. bei einem Überfall schwerste Verletzungen.

Aktuelle Lage und Entwicklung

Mit dem jüngsten Urteil des BGH wird das Verfahren gegen Lina E. rechtskräftig abgeschlossen. Die linksextremistischen Aktivitäten in Deutschland bleiben jedoch ein drängendes Problem. Im Jahr 2023 zählte der Verfassungsschutz insgesamt 4.248 linksextremistische Straftaten, was einen Anstieg von 10,4 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Gewaltorientierte linksextremistische Straftaten stiegen um 20,8 % auf 727 Delikte.

Die Analyse der Straftaten zeigt eine hohe Anzahl an Gewalttaten gegen Polizei- und Sicherheitskräfte, die im Jahr 2023 um 65,6 % zunahmen. Besonders auffällig sind die Ausschreitungen während politischer Proteste, wie die Ereignisse am „Tag X“ in Leipzig im Juni 2023 und die Proteste zur Räumung Lützeraths im Januar 2023. Diese Entwicklungen unterstreichen die weiterhin aktive Rolle der linksextremistischen Bewegungen in Deutschland und die dringende Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt zu ergreifen.

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