
Im Jahr 2024 wurden in Bayern 177 queerfeindliche Straftaten angezeigt, ein Wert, der knapp unter dem Rekord von 190 aus dem Jahr 2023 liegt. Trotz dieser dokumentierten Fälle wird eine hohe Dunkelziffer vermutet, die darauf hindeutet, dass bis zu 90% der Taten nicht zur Anzeige gebracht werden. Dies berichtet tz.de. Unter den 177 Anzeigen sind 20 Fälle, die sich auf Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung beziehen.
Aktuell stellen 37% der gemeldeten Straftaten eine politisch rechts motivierte Bedrohung dar. Die Aufklärungsquote für queerfeindliche Straftaten bleibt besorgniserregend: Sie liegt bei 50% für Delikte gegen die sexuelle Orientierung und 41% gegen geschlechtsbezogene Diversität, während die allgemeine Aufklärungsquote für Hasskriminalität bei 65% liegt.
Ein notwendiger Aktionsplan
Trotz der alarmierenden Zahlen gibt es bisher keinen Aktionsplan zur Bekämpfung von Diskriminierungen. Das bayerische Sozialministerium hat angekündigt, ab 2026 einen Aktionsplan zur Verbesserung der Situation queerer Menschen umzusetzen. Der LSVD⁺-Verband fordert darüber hinaus ein Landesantidiskriminierungsgesetz sowie die Schaffung einer unabhängigen Landesantidiskriminierungsstelle, um die Rechte und Sicherheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und queeren (LSBTIQ*) Personen zu gewährleisten.
Auf nationaler Ebene wurde am 22. Juni 2023 ein Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen, das die Strafgesetze zur Bekämpfung von Hasskriminalität überarbeitet. Dieses Gesetz inkludiert geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Motivationen als relevante Tatmotive. Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, begrüßte diese Maßnahme, da in Deutschland täglich mindestens drei Angriffe auf LSBTIQ*-Personen stattfinden. Die Dunkelziffer der Angriffe wird als deutlich höher eingeschätzt, was einen weiterführenden Handlungsbedarf unterstreicht. Laut BMFSFJ soll mit der neuen Gesetzgebung die Sensibilität der Ermittlungsbehörden erhöht werden.
Die Dimension der Problematik
Hasskriminalität ist nicht nur ein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nach Ansicht vieler Experten ganze Bevölkerungsgruppen einschüchtert. LSBTIQ*-Personen sehen sich im öffentlichen Raum häufig mit Gewalt konfrontiert und müssen kontinuierlich ihre Umgebung auf Gefahren überprüfen. Dies wird in den verschiedenen Berichten als eine massive Ausdrucksform von Queerfeindlichkeit beschrieben.
Statistiken zeigen, dass die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen LSBTIQ* 2023 auf 1.785 Straftaten gestiegen sind, im Vergleich zu 1.188 im Jahr 2022. Für 2022 wurden unter den 1.005 registrierten Straftaten im Bereich sexuelle Orientierung 227 Gewaltdelikte gezählt, während im Bereich geschlechtliche Diversität 417 Straftaten registriert wurden, einschließlich 82 Gewaltdelikten. Untersuchungen, wie sie von LSVD präsentiert werden, weisen darauf hin, dass die meisten Täter männlich sind und oft bereits polizeilich bekannt waren.
Die Herausforderungen zur Bekämpfung von Hasskriminalität sind erheblich. Viele Betroffene zeigen aus Angst vor Diskriminierung durch die Polizei und dem Gefühl, dass eine Anzeige nichts bewirken würde, wenig Bereitschaft, Straftaten zu melden. Diese Probleme müssen sowohl auf der Ebene der Polizeiarbeit als auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung dringend angegangen werden, um LSBTIQ*-feindlicher Gewalt effektiv entgegenzuwirken.