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Schwarzbau-Streit in Wolfratshausen: Familien in Not vor Gericht!

In Wolfratshausen-Weidach sorgt ein Fall von Schwarzbauten weiterhin für aufgeregte Diskussionen. Die Beseitigung der drei Einfamilienhäuser an der Adresse Isarspitz 24, 24a und 25 wurde im Januar 2023 durch das Landratsamt angeordnet. Als die Baukontrolleure des Landratsamts vor fast acht Jahren gravierende Abweichungen von der Baugenehmigung feststellten, war der Weg für juristische Auseinandersetzungen geebnet. Der Bauherr, der zuvor bereits in dieser Angelegenheit auf den Gerichten gepirschte hatte, sieht sich nun mit einem komplizierten Rechtsprozess konfrontiert.

Wie Merkur berichtet, ist der Abbruch der Häuser gegenwärtig nicht absehbar. Ein Verfahren beim Verwaltungsgericht München sowie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist anhängig. Die Eigentümerin, die versuchte, die Häuser umzubauen, sah sich mit einer Ablehnung konfrontiert, da die ursprüngliche Baugenehmigung von 2014 bereits erloschen war. Die Klage des Bauherrn gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde im Mai 2022 vom VGH abgewiesen.

Gerichtsentscheidungen und deren Folgen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass für die drei Häuser keine nachträgliche Baugenehmigung erteilt wird. Meldungen von BR zufolge müssen die Gebäude bis zum 1. Oktober abgerissen werden, wobei dies vorerst freiwillig geschehen kann. Landrat Josef Niedermaier betrachtet die Gerichtsentscheidung als Bestätigung für die Position seiner Behörde, dass unrechtmäßige Bauten nicht ohne Konsequenzen bleiben können. Der Bauherr wurde bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass er gegen geltende Baugenehmigungen verstößt.

Die Lage spitzt sich für die Mieter der betroffenen Häuser zu, die nach dem Abriss auf der Suche nach neuen Unterkünften sind. Ein Beispiel dafür ist die 18-jährige Tochter eines Mieters, die bereits Resignation über die Situation geäußert hat. „Ich glaube nicht, dass noch etwas unternommen werden kann“, sagt sie. Landrat Niedermaier zeigte Mitgefühl mit den betroffenen Familien, die unwissentlich in diese prekären Verhältnisse geraten sind.

Rechtliche Herausforderungen und mögliche Lösungen

Die Diskussion im Ort ist teils hitzig, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob Wohnraum im Rahmen des Abrisses verloren gehen soll oder ob hier ein Präzedenzfall geschaffen wird. Ein möglicher Kompromiss wäre die Erhaltung des Wohnraums, verbunden mit einer hohen Strafe für den Bauherrn. Diese Option erweist sich jedoch als rechtlich problematisch. Der Bauträger hat den Fall auch an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags weitergeleitet, während eine zweite Petition ebenfalls anhängig ist, mit einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses im Juli.

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen möchte zunächst den Beschluss dieses Ausschusses abwarten, bevor eine Beseitigungsanordnung vorgenommen wird. Es wird deutlich, dass Schwarzbauten nicht nur rechtliche Probleme mit sich bringen, sondern auch erhebliche Unannehmlichkeiten für Nachbarn und Mieter erzeugen können. Stimmen aus der Gemeinde fordern klare Regeln und Maßnahmen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden.

Die Hintergründe zu Schwarzbauten sind vielschichtig und können verschiedene Bauformen betreffen, darunter Anbauten, Garagen oder Umnutzungen. Zu den Maßnahmen gegen solche Bauprojekte zählen Gespräche mit dem Nachbarn, das Einschalten der Baubehörde oder sogar rechtliche Schritte, die bis zur Beseitigung des illegal errichteten Baus vor dem Verwaltungsgericht reichen können, wie auf Anwalt.de erläutert wird.

Insgesamt steht fest, dass der Fall nicht nur rechtliche, sondern auch soziale Dimensionen beinhaltet, die es weiterhin zu beobachten gilt.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Isarspitz 24, 82515 Wolfratshausen, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
br.de

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