
Am 21. März 2025 hat der Bundesrat dem milliardenschweren Schuldenpaket zugestimmt, eine Entscheidung, die als sowohl bizarr als auch aberwitzig bezeichnet wird. Dieses politisch umstrittene Vorhaben, das die Zustimmung von CDU, SPD und Grünen erfordert, soll dazu dienen, eine Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen zu erreichen.
Der CDU-Vorsitzende und designierte Bundeskanzler, der vor der Wahl noch Schulden-Disziplin predigte, sieht sich nun mit einer Wende konfrontiert, die die Ansichten über die öffentliche Verschuldung auf den Kopf stellt. Kritiker argumentieren, dass der Mangel an ernsthaften Diskussionen über Frieden und die Mobilisierung großer Summen für neue Waffen die politische Landschaft in Deutschland zusätzlich destabilisieren.
Details des Schuldenpakets
Das Schuldenpaket, das als das größte Verschuldungsprogramm Deutschlands gilt, wurde im Bundestag angestoßen. Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes umfasst wichtige Artikel wie 109, 115 und 143h. Wichtigste Elemente sind die Erlaubnis, dass Verteidigungsausgaben bis zu 1% der Wirtschaftsleistung – etwa 44 Milliarden Euro – unter die Schuldenbremse fallen können. Übersteigende Ausgaben dürfen durch Kredite finanziert werden.
Der Bundesrechnungshof hat in seiner aktuellen Schätzung festgehalten, dass die neuen Kredite bis zum Jahr 2035 auf bis zu eine Billion Euro ansteigen könnten. Dies kommt zusätzlich zu der bestehenden Staatsverschuldung von 1,7 Billionen Euro.
Ein Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro ist für Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen, davon sollen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Der Bundestag muss dazu ein Errichtungsgesetz beschließen, um die Mittel freizugeben.
Finanzielle Implikationen
Die zusätzlich gebildeten Schulden sollen nicht nur für Klimaschutzprojekte verwendet werden, sondern auch für die Aufrüstung der Bundeswehr. Laut dem aktuellen Stand betragen die jährlichen Zinsbelastungen für die bestehenden 1,7 Billionen Euro Schulden etwa 34 Milliarden Euro. Für die neuen Schulden bis 2035 wird eine Zinsbelastung von weiteren 37 Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Die Neuregelungen ermöglichen es, dass Bundesländer Kredite in Höhe von bis zu 0,35% des BIP, also etwa 15 Milliarden Euro, aufnehmen können. Dennoch bleibt unklar, wie die Mittel an die Kommunen weitergeleitet werden und welche Kriterien für die „Zusätzlichkeit“ der Investitionen gelten sollen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich auf ein entsprechendes Finanzpaket geeinigt, wobei die Schuldenbremse für den Bereich Verteidigung, Zivilschutz und Militärhilfe gelockert wird. Hierfür sind weitere Grundgesetzänderungen nötig, für die die Zustimmung der Grünen unabdingbar ist. Ein neuer Artikel 143h im Grundgesetz soll die Kreditermächtigung für das Sondervermögen festlegen.
Die politische Einigung zwischen der Union und der SPD auf die Grundzüge des Pakets ist ein bedeutender Schritt, gleichzeitig stehen noch wichtige Entscheidungen an. Am 24. März sollen Arbeitsgruppen Textvorschläge für den Koalitionsvertrag vorlegen, und bereits am 25. März konstituiert sich der neue Bundestag. Geplant ist die Bildung einer neuen Regierung bis spätestens Ostern, dem 20. April.
Die Entwicklungen rund um das Schuldenpaket werfen viele Fragen auf, nicht zuletzt hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf die deutsche Finanzpolitik und die Schuldenbremse. Der baden-württembergische Finanzminister äußerte zudem Bedenken bezüglich der Auswirkungen auf den Föderalismus und die finanziellen Grundlagen der Länder.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Landschaft nach der Implementierung dieses schwergewichtiges Pakets verändern wird und welche Debatten über die Verantwortlichkeiten und den richtigen Umgang mit öffentlichen Geldern in der Zukunft angestoßen werden.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die ausführlichen Berichterstattungen der Nordkurier, des RND und des ZDF konsultieren.