
Donald Trump hat erneut für Aufregung gesorgt, indem er neue Gesetzentwürfe in den USA einbringt, die sich insbesondere auf Trans-Personen konzentrieren. Darunter befindet sich ein Vorschlag von Mary Bentley, einer engen Kollegin Trumps, der ein Verbot von Kurzhaarschnitten für junge Mädchen vorsieht. Bentley argumentiert, dass kurze Haare nicht zur Identität eines Mädchens passen und spricht von einer „sozialen Veränderung“ der Minderjährigen. Dieses Gesetz könnte Eltern die Möglichkeit geben, Friseure zu verklagen, die sogenannte „Tomboy“-Frisuren an Mädchen anbieten. Momentan sind die Vorschläge jedoch noch nicht verabschiedet, da es bereits erhebliche Proteste von transsexuellen Aktivisten gibt. Evelyn Rios Stafford, eine prominente Stimme in der transsexuellen Gemeinschaft, hat das Gesetz scharf kritisiert und warnt vor der Beeinträchtigung der Rechte von Trans-Kindern.
Bentleys Haltung erklärt sich auch durch ihre persönliche Überzeugung, dass Kinder nicht im „falschen Körper“ geboren werden können. Stattdessen fordert sie Therapie für psychische Gesundheit. Juristen in den USA haben bereits Bedenken geäußert, dass das Gesetz möglicherweise die Redefreiheit der Jugendlichen verletzt und beim Bundesgericht schwer durchsetzbar sein könnte. Trotz der Kontroversen zeigt Bentley bereits ihren typischen Kampfgeist und zieht das Gesetz momentan zur Überarbeitung zurück, hat jedoch in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorschläge, die auf Widerstand gestoßen sind, eingebracht.
Selbstbestimmung im Geschlechtseintrag
Ein Blick über den Atlantik zeigt, dass sich auch in Deutschland der Fokus auf das Thema Geschlechtsidentität verstärkt. Hier tritt am 1. November 2024 das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz erleichtert es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern, ohne dass dafür gerichtliche Entscheidungen oder Sachverständigengutachten notwendig sind. Stattdessen genügt eine persönliche Erklärung beim Standesamt, die jedoch mindestens drei Monate vor der Abgabe angemeldet werden muss.
Das SBGG ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980 und fördert das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, ein Grundsatz, der auch vom Bundesverfassungsgericht betont wurde. In über 16 Ländern existieren bereits vergleichbare Gesetze, darunter Argentinien, Chile und Dänemark. Ein wesentlicher Aspekt des neuen Gesetzes ist, dass Minderjährige bis 14 Jahre die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen, während Jugendliche ab 14 Jahren eigenständig eine Erklärung abgeben können, aber ebenfalls die Zustimmung der Eltern einholen müssen.
Kritik und Herausforderungen
Trotz der Fortschritte gibt es auch in Deutschland erhebliche Kritik an der Gesetzgebung. Verbände für Trans* und Inter*personen bemängeln, dass die Lebensrealitäten dieser Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere der Zugang zu medizinischen Behandlungen bleibt häufig eingeschränkt und ist oft mit langen Warteschlangen verbunden. Die Einführung der dritten Geschlechtsoption „divers“ im Jahr 2018 war ein bedeutender Schritt, jedoch erleben viele Trans*personen nach wie vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt sowie in anderen Lebensbereichen.
Auch in den rechtlichen Vorgaben zur Anerkennung der Elternschaft von Trans*personen gibt es Diskrepanzen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die derzeitigen Regelungen verfassungsgemäß sind, was zur Marginalisierung von Trans-Eltern führt. Dies verdeutlicht den anhaltenden Reformbedarf im Bereich der Geschlechtsanerkennung, um die Selbstbestimmung von Trans*personen zu gewährleisten, einschließlich der Abschaffung diskriminierender Anforderungen wie psychiatrischer Gutachten.
Mit der anstehenden Änderung und den anhaltenden Diskussionen in den USA und Deutschland wird deutlich: Die Debatte um Geschlechtsidentität und Selbstbestimmung wird in den kommenden Jahren weiterhin ein zentrales gesellschaftliches Thema bleiben.