
In der bayerischen Stadt Bad Kissingen findet eine außergewöhnliche Verlosung statt: Ein exklusives Luxus-Einfamilienhaus im Wert von 1,8 Millionen Euro wird unter notarieller Aufsicht verlost. Laut derwesten.de können interessierte Teilnehmer bereits Lose erwerben, wobei der Zeitraum für die Verlosung vom 28. Februar bis zum 2. Juni 2025 läuft. Der finale Ziehungstag ist der 2. Juni 2025 um 19 Uhr.
Das Gebäude selbst ist architektonisch im Bauhaus-Stil gestaltet und beeindruckt mit einer großzügigen Wohnfläche von 263 Quadratmetern und einem dazugehörigen Grundstück von 1.974 Quadratmetern. Zu den luxuriösen Ausstattungsmerkmalen zählen unter anderem drei Schlafzimmer, ein Arbeits- oder Musikzimmer, ein Home-Gym, eine Weinwand und ein großer Swimmingpool. Außerdem verfügt das Haus über Smart-Home-Technologie, fünf Terrassen sowie eine Doppelgarage, ergänzt durch hochwertig Möbel aus der „SCHÖNER WOHNEN“-Kollektion.
Teilnahme und finanzielle Unterstützung
Teilnehmer der Verlosung haben zudem die Möglichkeit, 50.000 Euro in bar zu gewinnen. Ein Teil der Erlöse fließt an die Organisation Viva con Agua, die sich für sauberes Trinkwasser und Naturschutz einsetzen. Der Erwerb von Losen ist über den führenden Online-Lottoanbieter LOTTO24 möglich, wobei Neukunden ein attraktives Angebot von 16 Losen zum Preis von 8, jeweils für 5 Euro, erhalten können.
Zusätzlich zu diesem Hauptgewinn wird im Zeitraum vom 1. bis 30. März eine Sonderverlosung durchgeführt. Teilnehmer, die in diesem Zeitraum Lose erwerben, haben die Chance, einen Porsche Cayman im Wert von 100.000 Euro zu gewinnen. Die Lose sind sowohl als Einzel- als auch als Abo-Lose erhältlich und können bis zum 2. Juni 2025 um 18:30 Uhr erworben werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Konzept von Hausverlosungen erfreut sich weltweit wachsender Beliebtheit. In Deutschland unterliegt dieses Modell jedoch strengen rechtlichen Rahmenbedingungen. Glücksspiele benötigen gemäß § 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) eine spezielle Genehmigung, während Gewinnspiele ohne diese auskommen, sofern sie die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben einhalten. anwalt.de erläutert, dass Hausverlosungen als Gewinnspiel erlaubt sind, wenn sie richtig gestaltet werden und Zufallsbezogenheit ausgeschlossen ist.
Die Verlosung in Bad Kissingen ist ein idealer Fall für alle, die sowohl in Immobilien als auch in soziale Projekte investieren möchten. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Veranstaltung auf die Zukunft der Hausverlosungen in Deutschland haben wird.