Rosenheim

Bankangestellte rettet 54-Jährige vor dreistem Betrugsversuch!

Am 19. März 2025 wurde in Rosenheim eine Bankmitarbeiterin zur Heldenin, als sie einen Betrug durch einen sogenannten „Schockanruf“ verhinderte. In einem alarmierenden Vorfall kontaktierte ein Betrüger eine 54-jährige Frau am Telefon. Dieser gab sich als Rechtsanwalt aus und behauptete, ein naher Angehöriger der Dame sei nach einem schweren Verkehrsunfall festgenommen worden und benötige dringend eine Kaution.

Aufgrund dieses Schocks war die Frau bereit, in einer Commerzbank-Filiale einen fünfstelligen Betrag abzuheben. Doch die aufmerksame Bankangestellte schöpfte Verdacht. Sie ließ sich nicht von den Ausführungen des Anrufers einschüchtern und informierte umgehend die Polizei. Durch diese schnelle Reaktion konnte die Abhebung der Gelder verhindert werden. Die Bankmitarbeiterin blieb bis zum Eintreffen der Polizei an der Seite der verängstigten Frau, was zur Stabilisierung der Situation beitrug.

Ein Dank für vorbildliches Handeln

Am 27. März 2025, nur wenige Tage nach dem Vorfall, sprachen Vertreter der Commerzbank sowie die Kriminalpolizei Rosenheim der engagierten Bankangestellten, Frau Schneider, ihren Dank aus. Dominik Röber von der Kriminalpolizei überreichte ein Dankesschreiben von Polizeipräsident Frank Hellwig. Diese Anerkennung soll nicht nur Frau Schneider ermutigen, sondern auch andere dazu inspirieren, bei Verdacht auf Betrug wachsam zu sein.

Hintergrund zur Betrugsmasche

Die Methode des „Schockanrufs“ ist nicht neu, wird jedoch vom Bundeskriminalamt (BKA) immer wieder als wachsendes Problem identifiziert. In verschiedenen Meldungen, wie beispielsweise vom BKA am 24. Mai 2023, wird auf diese artifizielle Betrugsmasche hingewiesen, bei der sich die Täter als Angehörige oder Vertreter staatlicher Institutionen ausgeben. Sie setzen ihre Opfer zunehmend unter Druck, indem sie vorgeben, dass ein Verwandter in einer Notlage ist und sofortige finanzielle Hilfe benötigt.

Typischerweise wird das Opfer von mehreren Anrufern kontaktiert, die sich gegenseitig das Gespräch übergeben. Zu Beginn ist häufig ein vermeintliches Familienmitglied zu hören, das in einer weinerlichen Stimme um Hilfe bittet. Je nach Verlauf des Gesprächs tauchen dann polizeilich oder staatsanwaltlich auftretende Täter auf. Die Betrüger scheuen sich nicht, hohe Geldbeträge zu fordern, wodurch einige Opfer in der Vergangenheit auf Beträge von bis zu 100.000 Euro gedrängt wurden.

Schutzmaßnahmen und Ratschläge

Um sich vor solcher betrügerischen Aktivitäten zu schützen, gibt das BKA zahlreiche nützliche Hinweise. Dazu gehören exemplarisch die Anweisung, keinen Anrufern zu folgen, die sich als Amtspersonen ausgeben, sowie die Aufforderung, keine persönlichen oder finanziellen Informationen am Telefon preiszugeben. Es wird geraten, im Zweifel die Polizei oder Angehörige unter bekannten Nummern zu kontaktieren und keine Geld- oder Wertgegenstände an Unbekannte zu übergeben.

Im Falle eines „Schockanrufs“ ist schnelles Handeln geboten. Betroffene sollten umgehend die örtlichen Polizeidienststellen informieren und sich gegebenenfalls an Opferberatungsstellen wie den „WEISSEN RING“ wenden, um Unterstützung zu erhalten. Es ist entscheidend, wachsam zu sein und das eigene Umfeld über solche Betrugsversuche aufzuklären.

Für weitere Informationen zu diesem Thema und Präventionsmaßnahmen stellen Seiten wie die des BKA wertvolle Ressourcen bereit. Auch der Artikel von rosenheim24.de bietet Einblicke in aktuelle Entwicklungen und präventive Maßnahmen gegen solche betrügerischen Anrufe.

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