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SPD kämpft gegen Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg!

In Baden-Württemberg steht die Schließung von 18 Notfallpraxen ab April 2025 auf der Kippe, da die SPD im Land vehement für deren Erhalt kämpft. Landesvorsitzender Andreas Stoch hat sich direkt an die SPD-Spitze in Berlin gewandt und fordert, dass im Koalitionsvertrag mit der Union die Erreichbarkeit von Notfallpraxen innerhalb von 30 Minuten verankert wird. Dies ist besonders wichtig, da die Bundesregierung in ihrer Krankenhausreform festgelegt hat, dass Kliniken mit Grundversorgung innerhalb dieser Frist erreichbar sein müssen. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass 95 Prozent der Patienten eine Notfallpraxis in 30 Minuten erreichen können, während der Rest in höchstens 45 Minuten versorgt werden soll.

Die Schließung der Notfallpraxen wird von der SPD als schwerer Fehler kritisiert, insbesondere die Unterstützung für die Maßnahmen durch Gesundheitsminister Manfred Lucha von den Grünen. Diese Entscheidungen könnten dazu führen, dass viele Patienten unnötig lange auf ärztliche Hilfe warten müssen.

Reform und Widerstand

In der vergangenen Woche trat in Baden-Württemberg ein Notfallplan für den ärztlichen Notdienst in Kraft. Der Marburger Bund hat inzwischen ebenfalls die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) aufgefordert, die angekündigten Schließungen rückgängig zu machen. Die anhaltenden Schließungen und Teilschließungen haben bereits zu einer angespannten Lage in den Notaufnahmen geführt, da mehr Patienten in diese Einrichtungen strömen, obwohl sie dort nicht hingehören.

Landesvorsitzende Sylvia Ottmüller vom Marburger Bund kritisiert, dass das Krankenhauspersonal unter den Folgen der neuen Regelungen leiden muss. Ihr Stellvertreter Jörg Woll betont, dass die KVBW zukünftig sicherstellen müsse, dass die ambulante Notdienstversorgung aufrechterhalten wird. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts wurde zudem der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVBW in seiner bisherigen Form gestoppt, was die Situation weiter verschärft.

Konkrete Auswirkungen und Umsetzungen

Die KVBW plant, auf den Dienst von 3000 Poolärzten zu verzichten, die bislang einen entscheidenden Anteil (rund 40 Prozent) der Dienste in Notfallpraxen und Hausbesuchen abgedeckt haben. Der Notfallplan umfasst nicht nur die Schließung mehrerer Notfallpraxen, sondern auch verkürzte Öffnungszeiten in vielen der 115 Praxen im Land.

Aktuell stehen die ersten drei Kommunen – Bad Saulgau, Neuenbürg und Kirchheim unter Teck – unmittelbar vor dem Aus, da deren Klage gegen die Schließungen gescheitert ist. Diese Städte sollen als erste ab dem 1. April ihre Notfallpraxen schließen. Weitere Klagen gegen die Schließungspläne von anderen Städten sind jedoch noch offen und werden weiterhin verfolgt.

Die Situation ist im landespolitischen Kontext brisant. Ein wesentlicher Punkt bleibt die Frage der Erreichbarkeit. Bei einer gesetzlichen Änderung, die eine Erreichbarkeit von 30 Minuten für alle Patienten sicherstellt, könnten insgesamt sieben Notfallpraxisstandorte erhalten bleiben. Diese Standorte sind:

  • Münsingen (Kreis Reutlingen)
  • Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen)
  • Müllheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald)
  • Achern (Ortenaukreis)
  • Wolfach (Ortenaukreis)
  • Oberndorf (Kreis Rottweil)
  • Nagold (Kreis Calw)

Die geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen zur Schließung von Notfallpraxen werfen Fragen zur Qualität der medizinischen Versorgung in der Region auf. Während sich die politischen Diskussionen intensivieren, stehen die Patienten weiterhin im Mittelpunkt – ihre Gesundheit hängt oft von der technischen und logistischen Umsetzung der neuen Regelungen ab. Mehr Informationen zu den Hintergründen der Reform können hier nachgelesen werden.

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Münsingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Beste Referenz
swr.de
Weitere Infos
stuttgarter-nachrichten.de

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