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Müritz-Schock: Verurteilter Kindermissbraucher muss endlich in Haft!

Ein 50-jähriger Mann aus der Müritzregion wurde im Dezember 2023 vor dem Landgericht Neubrandenburg zu sechs Jahren Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt. Dies geschah in einer Welle von Berichterstattung über die Brutalität und Tragik solcher Vergehen. Laut Nordkurier erhielt der Mann sein Urteil in 17 Fällen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Revision des Verurteilten gegen das Hafturteil als „unbegründet“ verworfen, was bedeutet, dass die Freiheitsstrafe voraussichtlich rechtskräftig wird.

Wie berichtet, erstrecken sich die Taten über einen Zeitraum von Mitte 2018 bis März 2021. In dieser Zeit missbrauchte der Mann, der in einem Schwimm- und Spaßbad als Schwimmtrainer arbeitete, mehrere Buben im Alter von 10 und 11 Jahren. Die Taten fanden hauptsächlich im Haus des Verurteilten sowie in der Wohnung eines Bekannten und während einer Kreuzfahrt in einer Dusche statt.

Details der Taten

Der Prozess selbst, der weitgehend ohne Öffentlichkeit stattfand, offenbarte, wie der Mann das ihm entgegengebrachte Vertrauen der Jungen und ihrer Familien ausnutzte. Im Jahr 2018 soll er sexuelle Handlungen an einem Freund seines Sohnes vorgenommen haben, nachdem er die Kinder in sein Wohnzimmer eingeladen hatte, um einen Fernseher einzuschalten. Zwei psychologische Gutachter bewerteten die Aussagen der Jungen als „glaubhaft“. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Jungen mehrmals gehört und durch Nebenklageanwälte vertreten.

Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe, was die Kammer letztendlich bestätigte. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch, da sie die Vorwürfe als unbegründet ansah. Der Mann wurde schuldig gesprochen in 13 Fällen des sexuellen Missbrauchs und in vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs. Die Anklagen zu zusätzlich 22 mutmaßlichen Vergehen wurden jedoch als „unbewiesen“ fallengelassen.

Rechtslage und gesellschaftliche Wirkung

Der Fall ist Teil eines größeren Problems, dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Deutschland. Laut beauftragte-missbrauch.de zeigen die Daten eine alarmierende Tendenz: Im Jahr 2022 wurden über 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch registriert. Dies entspricht einem Anstieg in den letzten Jahren, der teilweise auf eine erhöhte Bereitschaft zur Anzeige zurückzuführen ist. Dennoch bleibt ein erheblicher Teil der Taten im Dunkelfeld, da viele Vorfälle nicht angezeigt werden.

Ein Kriterium, das bei der Strafzumessung im Fall des Verurteilten berücksichtigt wurde, ist, dass er bisher nicht straffällig wurde und keine körperliche Gewalt gegen die Opfer angewendet hatte. Dennoch stellt sich die Frage, ob dies die Schwere seiner Taten relativiert. Die öffentliche Diskussion über solche Vergehen und ihre häufig unzureichende Ahndung ist unerlässlich, um das Vertrauen in die Justiz aufrechtzuerhalten.

Die Entscheidungen des BGH, einschließlich der Bestätigung des Urteils vom Landgericht Neubrücken, fallen in einen rechtlichen Kontext, in dem die Forderungen nach Prävention und Aufklärung über sexuellen Missbrauch lauter werden. Die Gesellschaft muss weiterhin wachsam bleiben, um ähnliche Verbrechen zu verhindern und den Opfern eine Stimme zu geben.

Statistische Auswertung

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Neubrandenburg, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
datenbank.nwb.de

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