
Im Reuterkiez von Berlin-Neukölln stehen die umstrittenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auch weiterhin auf der Agenda. Das verwaltungsgerichtliche Urteil vom 28. März 2024 sieht vor, dass die neu eingeführten Poller und Einbahnstraßen bestehen bleiben. Der Eilantrag von Anwohnern, die gegen die Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln geklagt hatten, wurde abgelehnt. RBB24 berichtet, dass …
Bereits im Jahr 2023 hatte das Bezirksamt diese Maßnahmen implementiert, um den Durchgangsverkehr von den Nebenstraßen wegzulagern und die Bedingungen für Fuß- und Radverkehr in der Region zu verbessern. Zuvor hatten Anwohner und sogar einige Autofahrer vor Gericht argumentiert, dass kein erhöhtes Risiko durch den Durchgangsverkehr bestehe. Dennoch erkannte das Gericht die Unterlagen des Bezirksamtes als ausreichend an, um die Notwendigkeit der Maßnahmen zu belegen. Die Gerichtsverhandlung offenbarte, dass der Reuterkiez mit einer hohen Dichte an Verkehrsunfällen und einer signifikanten Zahl an Kfz-Bewegungen belastet ist.
Messbare Erfolge der Verkehrsberuhigung
Die Prüfergebnisse des Gerichts wiesen darauf hin, dass entlang der Friedelstraße und der Reuterstraße hohe Verkehrsaufkommen vorlagen. In nur 24 Stunden wurden hier 6024 und 5958 Kraftfahrzeuge gezählt. In den vergangenen Jahren häuften sich zudem die Unfälle mit Personenschäden, die vom Gericht als „überproportional hoch“ eingestuft wurden. Die von den Behörden umgesetzten Maßnahmen zielen darauf ab, sowohl das Verkehrsaufkommen zu reduzieren als auch Unfälle und Lärmbelastungen zu minimieren.
Ein Zusammenhang zwischen solchen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und einer generellen Entlastung des Verkehrs ist durch Studien gut belegt. Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) stellt sich heraus, dass solche Maßnahmen nicht zu einem Verkehrskollaps an angrenzenden Straßen führen. Die Difu-Studie zeigt, dass …
Kritik und Herausforderungen
Trotz der positiven Effekte prophezeien Kritiker, dass die Verkehrssituation in benachbarten Straßen zusätzlich belastet wird, wenn Imitate wie Poller aufgestellt werden. Anwohner und Gewerbetreibende in der Tucholskystraße und anderen betroffenen Lagen äußern sich kritisch, da sie eine Beeinträchtigung ihrer Erreichbarkeit befürchten. Vor allem die Anbindung des Sankt-Hedwig-Krankenhauses steht in der Diskussion.
Die Argumentation der Anwohner, dass keine Sicherheitsgründe für die Poller und Verkehrsbeschränkungen vorlägen, hat das Gericht nicht überzeugt. Es betont, dass das Bezirksamt im Rahmen seiner Kompetenzen handelt und über einen gewissen Spielraum verfügt, um Maßnahmen zum Schutz der Anwohner durchzuführen. Des Weiteren wurde angesprochen, dass die Poller regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass im Notfall keine Verzögerungen für die Feuerwehr entstehen.
Die Debatte um die Verkehrsberuhigung im Reuterkiez ist damit noch lange nicht abgeschlossen. Der Bezirk ist gefordert, die verschiedenen Interessen der Anwohner und der Sicherheit im Straßenverkehr bestmöglich zu balancieren.