
Im Rems-Murr-Kreis wird in den kommenden Jahren mit einer merklichen Zunahme von Windrädern gerechnet. Dies steht im Kontext einer umfassenden Umstellung auf erneuerbare Energien, die vor dem Hintergrund der deutschen Klimaziele bis 2045 unumgänglich ist. Diese ehrgeizigen Vorgaben sehen eine Treibhausgasneutralität vor, die durch den beschleunigten Ausbau von Windenergie und anderen erneuerbaren Quellen erreicht werden soll. Besonders relevant ist das bevorstehende Datum im April.
Am 2. April 2024 wird die Regionalversammlung über einen überarbeiteten Plan für Windkraftstandorte im Rems-Murr-Kreis entscheiden. Die Vorbereitungen für dieses Schicksalsdatum laufen bereits auf Hochtouren. Der neue Plan, der weniger Vorranggebiete als der anfängliche Entwurf enthält, könnte die Landschaft der Windkraft erheblich verändern. Die endgültige Entscheidung darüber, wo genau die Windräder errichtet werden, steht jedoch noch aus, was zu einer gewissen Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung beiträgt, wie zvw.de berichtet.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Ziele
Das Wind-an-Land-Gesetz, das am 1. Februar 2023 in Kraft trat, legt bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land fest. In Nordrhein-Westfalen, einem der Bundesländer, die aktiv auf Windenergie setzen, beträgt das Flächenziel bis 2032 1,8 Prozent der Landesfläche. Dabei plant das Bundesland, bereits 2025 den Flächenbeitragswert zu erreichen. Diese gesetzlichen Vorgaben werden durch den Landesentwicklungsplan (LEP) und die Ausweisung von Windenergiebereichen in den Regionalplänen umgesetzt, was auch für die Region Köln gilt, wo 2,13 Prozent der Gesamtfläche für Windenergie bereitgestellt werden müssen, wie bezreg-koeln.nrw.de erklärt.
Um den Anforderungen gerecht zu werden, hat der Regionalrat Köln beschlossen, alle notwendigen Vorgaben für den Ausbau der erneuerbaren Energien in einem eigenen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien festzulegen. Der Planentwurf wurde am 20. Dezember 2024 zur öffentlichen Auslegung beschlossen und umfasst den gesamten Regierungsbezirk Köln. Interessierte Bürger und Institutionen hatten die Möglichkeit, Einsicht in den Plan zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben, wobei die Frist vom 13. Januar 2025 bis 13. Februar 2025 lief.
Ausblick auf die Zukunft
Die Entwicklungen rund um Windkraft und erneuerbare Energien im Rems-Murr-Kreis und darüber hinaus sind entscheidend für die Umsetzung der nationalen Klimaziele. Der 2. April 2024 könnte ein prägender Tag werden, wenn die regionalen Entscheidungen darüber getroffen werden, welche Flächen für Windkraftanlagen genutzt werden dürfen. Diese Entscheidung wird nicht nur die lokale Landschaft beeinflussen, sondern auch einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Energiezukunft darstellen.