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Balkonkraftwerk unter Druck: Weniger Einspeisevergütung droht!

Der Trend zu Balkonkraftwerken erfreut sich zunehmender Beliebtheit in Deutschland. Diese kleinen Photovoltaikanlagen sind einfach zu montieren und dienen der dezentralen Stromversorgung im eigenen Haushalt. Allerdings sind mit der Installation von Balkonkraftwerken auch rechtliche und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen, die sich auf die Einspeisevergütung auswirken können.

Wie t-online berichtet, kann die Einspeisevergütung für bestehende Solaranlagen durch die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks sinken. Ein Leser schilderte, dass er eine 15-prozentige Kürzung der Einspeisevergütung durch seinen Netzbetreiber erfahren hat. Dies ist besonders relevant, da beide Anlagen technisch getrennt sind, jedoch am selben Zähler angeschlossen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Eine zentrale Rolle spielen in diesem Kontext die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Besonders der Paragraph 24 Absatz 3 besagt, dass bei mehreren Anlagen am selben Zähler die Einspeisung anteilig der Leistung der jeweiligen Anlagen zugerechnet wird. Ergänzend hierzu regelt Paragraph 9 Absatz 3, dass eine vereinfachte Anmeldung eines Balkonkraftwerks ohne Elektrofachkraft dazu führen kann, dass die Einspeisevergütung entfällt, selbst wenn Strom eingespeist wird.

Das bedeutet, dass der Netzbetreiber den nicht vergüteten Anteil aus dem Balkonkraftwerk von der gesamten Einspeisung abziehen kann. Dies führt faktisch zu einer Kürzung der Einspeisevergütung für die Hauptanlage. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Besitzt jemand eine Solaranlage mit 3,4 kWp und installiert ein Balkonkraftwerk mit 0,6 kWp, hat das Balkonkraftwerk einen Anteil von 15% an der Gesamtleistung von 4,0 kWp.

Empfohlene Vorgehensweise

Um negative Auswirkungen auf die Einspeisevergütung im Vorfeld zu vermeiden, wird eine Beratung vor der Installation empfohlen. Solche Informationen sind entscheidend, damit Hausbesitzer die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidungen besser einschätzen können.

Die Bundesnetzagentur stellt Fördersätze für Solaranlagen zur Verfügung, die von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung der Solaranlage. Zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2025 gelten spezielle Sätze, die ebenfalls die Marktbedingungen der Einspeisevergütung betreffen können.

Die Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW variiert je nach Teileinspeisung und Volleinspeisung. Diese Regelungen können für Betreiber von Solaranlagen und Balkonkraftwerken von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn man die finanziellen Vorteile optimal nutzen möchte.

Abschließend ist zu betonen, dass die Installation eines Balkonkraftwerks sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Informationsbeschaffung sind dabei unerlässlich.

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