
Die Stadt Aalen plant eine erhebliche Anpassung der Hundesteuer, um die finanziellen Mittel zu konsolidieren. Der Gemeinderat wird am 30. April über die Empfehlungen des Finanzausschusses abstimmen. Die vorgesehenen Änderungen, die am 1. Juni 2025 in Kraft treten sollen, sollen insbesondere die Nettoneuverschuldung reduzieren und stehen im Kontext einer notwendigen Anpassung des städtischen Haushalts.
Aktuell erwirtschaftet die Stadt aus der Hundesteuer Einnahmen von rund 340.000 Euro jährlich. Die geplante Erhöhung sieht vor, dass die Steuer für einen Ersthund um 30 Euro steigt, wodurch der neue Steuersatz auf 126 Euro festgelegt wird. Ab dem 1. Januar 2027 soll dieser Betrag auf 138 Euro erhöht werden. Für den zweiten Hund ist eine Erhöhung um 60 Euro vorgesehen, sodass der neue Steuersatz bei 252 Euro liegen wird, gefolgt von einer weiteren Anpassung auf 276 Euro im Jahr 2027. Besonders bei Kampfhunden wird eine drastische Steuererhöhung von derzeit 702 Euro auf 800 Euro und danach auf 880 Euro vollzogen.
Hintergründe zur Steueranpassung
Die Erhöhung ist die erste Anpassung seit sechs Jahren und soll die finanzielle Lage der Stadt stabilisieren. Aalen liegt im Vergleich zu ähnlich großen Städten unter dem Durchschnitt, was die Steuerraten für Hunde betrifft. Laut den Planungen erwartet die Stadt Mehreinnahmen von 32.000 Euro im Jahr 2025, 54.000 Euro im Jahr 2026 und 36.000 Euro ab 2027.
Die Anzahl der Hundehaltungen in Aalen beläuft sich seit 2020 auf etwa 2900. Die Fraktionen im Gemeinderat zeigen unterschiedliche Positionen zur geplanten Erhöhung. Während die CDU-Fraktion den Vorschlag unterstützt und auf das geplante Investitionsprojekt für Hundetoiletten verweist, hinterfragen die Grünen die doppelten Steuersätze für Zweithunde. Die SPD unterstützt die Erhöhung als notwendige Maßnahme zur Haushaltsdeckung. Die Aktive Bürger-Fraktion äußert Bedenken, dass die hohen Steuersätze für Zweithunde Umgehungen nach sich ziehen könnten, während die AfD geschlossen gegen die Erhöhung ist.
Regelungen zur Hundesteuer in Aalen
Die Stadt Aalen erhebt die Hundesteuer basierend auf der Hundesteuersatzung des Gemeinderats. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die Hunde im Stadtgebiet halten, mit Ausnahmen für Hunde, die ausschließlich zur Einnahmenerzielung gehalten werden. Eine An- und Abmeldung eines Hundes muss innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets ist eine Mitteilung der neuen Adresse erforderlich.
Der Hundesteuerbescheid wird jährlich im Januar versendet und beinhaltet auch die Hundesteuermarke, die bei Abmeldung zurückgegeben werden muss. Steuerpflichtige sind auch verpflichtet, die Hundesteuer rückwirkend zu entrichten, falls ein Hund nicht angemeldet ist, was mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro geahndet wird.
Das Konzept der Hundesteuer dient der Kontrolle der Hundepopulation und soll einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden fördern. Es bleibt abzuwarten, wie die geplanten Erhöhungen von den Hundebesitzern und der Öffentlichkeit aufgenommen werden, insbesondere in Zeiten, in denen Futterpreise für Hunde und Katzen stark ansteigen und die allgemeine Teuerung ebenfalls einen breiten Einfluss auf die Haushalte hat.
Laut aktuellen Berichten erreichen die Einnahmen aus der Hundesteuer in Deutschland 2023 einen Rekord von rund 421 Millionen Euro, was einen signifikanten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dies könnte auch die Ansichten zu erhöhten Hundesteuern in Aalen beeinflussen, da viele Kommunen ähnliche Erhöhungen planen und umsetzen wamiz.de berichtet.
Die Stadtverwaltung ist zudem gehalten, die Bürger über die neuen Regelungen zu informieren, um eine reibungslose Umsetzung der anstehenden Änderungen zu gewährleisten aalen.de informiert über die Hundesteuersatzung.
Während der Austausch über die Erhöhung weiterhin in der Öffentlichkeit diskutiert wird, bleibt die Frage, wie sich diese Entwicklungen auf das Zusammenleben von Hundebesitzern in Aalen auswirken werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stadt Aalen am 30. April 2025 eine wichtige Entscheidung zu einer neuen Steuerpolitik treffen wird, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale Facetten für die Hundehaltenden Gemeinschaften mit sich bringt. schwaebische-post.de berichtet, dass …