
Am Freitag, dem 11. April 2025, kam es gegen 11.15 Uhr in Wildeshausen zu einer bemerkenswerten Verfolgungsfahrt, die von einer zivilen Funkstreifenwagenbesatzung initiiert wurde. Diese wollte einen grünen Skoda Octavia mit polnischer Zulassung kontrollieren. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein 34-jähriger Wildeshauser, nahm jedoch schnell Reißaus und beschleunigte, um der Kontrolle zu entkommen.
Die Verfolgung führte zunächst auf die Straße „Im Hagen“, wo der Fahrer es unternahm, zwei Autos zu überholen. Anschließend bog er nach links auf die Straße „Am Hunteufer“ ab. Hier setzte sich die Fahrt auf einem Schotterweg fort, wo der Fahrer drei Fußgänger gefährdete. Sein riskantes Manöver endete schließlich auf einem Grundstück an der Straße „Huntetor“, wo die Polizei den Fahrer stellte. Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, was die Situation zusätzlich verschärfte.
Polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Polizei hat um Zeugenhinweise gebeten, insbesondere von Insassen der überholten Fahrzeuge und anderen möglichen Augenzeugen. Diese Hinweise könnten entscheidend sein für die weiteren Ermittlungen und rechtlichen Schritte gegen den Fahrer, der sich durch seine Flucht einer Menge Verkehrsverstöße schuldig gemacht hat. Eine Verfolgungsfahrt dieser Art ist nicht nur gefährlich, sondern stellt auch eine erhebliche Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Am selben Tag, jedoch schon in den frühen Morgenstunden um 3.10 Uhr, wurde ein weiterer Vorfall auf der Autobahn 1 in Emstek gemeldet. Dort brachten die Beamten einen alkoholisierten Sattelzugfahrer zum Stehen. Der 33-jährige rumänische Fahrer hatte beim Fahren Probleme, die Spur zu halten, und geriet mehrfach auf die mittlere und Standspur der Autobahn.
Trunkenheit am Steuer und rechtliche Konsequenzen
Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,95 Promille, was ihn trotz relativ geringer Werte in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten brachte. Gemäß ADAC liegt die Promillegrenze bei 0,5 bis 1,09 Promille, was zu einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot führen kann. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt und eine Blutprobe angeordnet. Darüber hinaus wurde der Sattelzug mit einer technischen Sperre versehen, um eine Weiterfahrt zu verhindern.
In beiden Fällen wird deutlich, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann. Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Bei 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, und ab 1,1 Promille wird das Fahren als strafbar eingestuft.
Die Polizei fordert alle Betroffenen auf, sich zu melden, um die Ermittlungen zu unterstützen und zukünftige Verkehrsdelikte zu verhindern.
Für ausführliche Informationen über Promillegrenzen und rechtliche Regulierungen können Interessierte auf den Artikel von Kreiszeitung zugreifen.