
Erwin Arbinger, ein erfahrener Lebensmittelkontrolleur beim Landratsamt, führt regelmäßig Kontrollen in Gastronomiebetrieben und Lebensmittelanlagen in Winnenden durch. Dabei verwendet er eine Taschenlampe, um auch schwer zugängliche Bereiche gründlich zu überprüfen. Arbinger hat die Befugnis, Betriebe vorübergehend zu schließen, wenn gravierende Hygieneprobleme festgestellt werden. Bei seinen Überprüfungen legt er nicht nur Wert auf die Aufdeckung von Mängeln, sondern lobt auch die Sauberkeit, wenn diese gegeben ist. So fand er während einer Kontrolle kaum Beanstandungen und anerkennende Worte für einen besonders sauberen Dosenöffner.
Die Bedeutung der Lebensmittelhygiene kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wie die IHK erklärt, sind alle Lebensmittelunternehmen, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe, den strengen Normen des EU-Hygienerechts unterworfen. Ziel dieser Regelungen ist die Gewährleistung der Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln entlang aller Produktions- und Vertriebsstufen. Lebensmittel, die gesundheitsschädlich sind oder durch Verunreinigung oder Verderb ungeeignet werden, stellen ein erhebliches Risiko dar.
Regelungen und Vorschriften
Die hygienischen Anforderungen sind durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und Nr. 853/2004 festgelegt. Betriebe sind verpflichtet, ihr Personal in Gesundheitsrisiken und Lebensmittelhygiene zu schulen. Dies ist besonders wichtig, um die einwandfreie Beschaffenheit der Lebensmittel bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen. Die nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung (Tier-LMHV) ergänzen die EU-Vorgaben.
Lebensmittelunternehmer tragen Eigenverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und müssen bestimmte Hygienevorschriften einhalten. Dazu gehört beispielsweise das HACCP-Konzept, das Risiken in der Lebensmittelproduktion identifiziert und vermeidet. Betriebe, die Produkte tierischen Ursprungs herstellen, benötigen meist eine Zulassung, während für die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen an Endverbraucher häufig keine speziellen Vorschriften gelten.
Aufgaben des Kontrollors
Erwin Arbinger ist ein solcher Kontrollor, dessen Arbeit entscheidend zur Einhaltung dieser Vorschriften beiträgt. Bei seinen Kontrollen achtet er darauf, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies schließt sowohl die Überwachung der Sauberkeit als auch die Durchsetzung von Auflagen an die Betreiber ein.
Besonders kritisch betrachtet er unverpackte Lebensmittel, die roh verzehrt werden, da hier eine besondere Sorgfaltspflicht besteht. Die Hygienebewusstsein und das Verhalten aller Beteiligten sind unverzichtbar, wenn es darum geht, Lebensmittel sicher und gesundheitlich unbedenklich anzubieten.
Ein sorgfältiges Vorgehen bei der Lebensmittelkontrolle ist unerlässlich, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die Öffentlichkeit über die Wichtigkeit von Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln aufzuklären. Die Arbeit von Erwin Arbinger und seinen Kollegen ist daher von zentraler Bedeutung für den Gesundheitsschutz in der Region.