
Am 15. April 2025 hat das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein ein bedeutendes Urteil gefällt, das tiefgreifende Auswirkungen auf die Finanzpolitik des Landes haben wird. Der Haushalt für 2024, der auf Notkredite in Höhe von 493,8 Millionen Euro zurückgreift, wurde als verfassungswidrig eingestuft. Dieses Urteil stellt nicht nur die finanzielle Planung der Landesregierung in Frage, sondern beleuchtet auch die ernsthaften rechtlichen und politischen Probleme, mit denen Schleswig-Holstein aktuell konfrontiert ist.
Die Problematik um die Notkredite wird durch die anhaltenden Krisen, wie der Sturmflut an der Ostseeküste, den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie die Folgen der Corona-Pandemie, verstärkt. Dennoch entschied das Gericht, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen Notlagen und dem Finanzbedarf des Landes besteht. Die Klage, die zu diesem Urteil führte, wurde von den Oppositionsparteien SPD und FDP eingereicht, die nun einen von der Regierung erwarteten Nachtragshaushalt fordern.
Reaktionen und Forderungen der Opposition
Serpil Midyatli, die Fraktionschefin der SPD, bezeichnete das Urteil als einen Tiefpunkt in der Geschichte des Landes. Sie kritisierte die Landesregierung scharf für einen vermeintlichen Verfassungsbruch und fordert eine sofortige Überarbeitung des Haushalts. Bernd Buchholz von der FDP unterstrich die Dringlichkeit für eine rechtlich solide Aufstellung, indem er das Urteil als eine „Vollklatsche“ für die Landesregierung bezeichnete.
Ein weiterer Punkt der Kritik ist der fehlende Tilgungsplan für die aufgenommenen Kredite, was gesetzlich gefordert ist. Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Christoph Brüning, stellte klar, dass der Haushaltsplan für 2024 nichtig sei, wenn er eine Ermächtigung zur Aufnahme solcher Kredite enthält. Dies wirft nun Fragen zur Finanzierung des angekündigten Haushalts für 2025 auf, der einen weiteren Notkredit über 272 Millionen Euro beinhaltet, begründet durch die Folgen des Ukraine-Kriegs.
Finanzministerin und zukünftige Schritte
Die Finanzministerin Silke Schneider erklärte, dass das Urteil sorgfältig ausgewertet werde und sie notwendige Schritte für 2025 zügig einleiten wolle. Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils entstehen auch in anderen föderalen Kontexten Spannungen bezüglich der Finanzpolitik. Zum Beispiel plant die Ampel-Koalition, Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro für Klimaschutzprojekte aufzunehmen, was im Kontext der Schuldenbremse und der Haushaltsplanung ebenfalls umstritten ist.
Hierbei möchte die Ampel keine neuen Schulden im regulären Haushalt verbuchen, sondern in einem speziellen Klima- und Transformationsfonds verwalten. Diese Vorgehensweise wurde jedoch durch das Bundesverfassungsgericht, das die Umwandlung von ursprünglich eingeplanten Corona-Krediten in Klimaschutz-Kredite verbot, erheblich erschwert. In der Folge stehen investive Projekte wie der Ausbau von Schienen oder die Förderung des Chipherstellers Intel in Magdeburg auf der Kippe.
Sowohl in Schleswig-Holstein als auch auf Bundesebene ist die Frage der Finanzierung von Zukunftsprojekten und der rechtlichen Einhaltung der bestehenden Regeln von zentraler Bedeutung. In Schleswig-Holstein erwartet die Opposition von Ministerpräsident Daniel Günther sowie von Finanzministerin Schneider eine klare Antwort auf die Herausforderungen der Schuldenfinanzierung und die rechtliche Grundlage des Landeshaushalts.