
Am 18. April 2025 wird in Bayern der Karfreitag begangen, ein stiller Feiertag, der den Gläubigen gewidmet ist und dem Leiden und Sterben Jesu am Kreuz gedenkt. An diesem Tag gelten für die Bürger Bayerns besondere Regelungen und Verbote, die darauf abzielen, die Feiertagsruhe zu wahren. Diese Vorschriften sind nicht nur für Gläubige relevant, sondern werfen auch gesellschaftliche Diskussionen auf.
In Bayern sind vielfältige Aktivitäten untersagt, die die Stille des Feiertages stören könnten. Ein zentrales Verbot stellt das Tanzverbot dar, welches für alle Arten von Musikdarbietungen in Schankbetrieben gilt. Öffentliche Veranstaltungen, die zum Tanzen einladen, sind ebenso nicht gestattet. Auch Sport-Events und Volksfeste stehen an diesem Tag unter einem besonderen Verbot. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 erlaubt zwar das Protest-Tanzen, doch bleibt der ernste Charakter des Tages in jedem Fall zu wahren.
Besondere Regelungen an stillen Feiertagen
In Bayern gibt es insgesamt neun stille Tage, zu denen wir den Karfreitag, den Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und den Buß- und Bettag zählen. Der Schutz dieser Tage beginnt in der Regel um 2:00 Uhr; am Karfreitag und Karsamstag jedoch bereits um 0:00 Uhr und endet jeweils um 24:00 Uhr. Spielhallen müssen an diesen Tagen geschlossen bleiben, während es an Sonntagen und Feiertagen bestimmte Zeitfenster gibt, in denen sie geöffnet sein dürfen. Dazu gehört das Verbot der Öffnung zwischen 7 und 11 Uhr an Feiertagen während der Hauptgottesdienstzeiten.
Darüber hinaus sind Kabarett-, Varieté- und Zirkusdarbietungen zwar erlaubt, müssen jedoch das Musikverbot am Karfreitag beachten. Bei der Filmvorführung gibt es Einschränkungen; über die Freigabe entscheidet die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Auf einer schwarzen Liste stehen mehr als 700 Filme, unter denen sich Werke wie „Das Leben des Brian“ und „Scream“ befinden. Geschlossene Gesellschaften, wie beispielsweise Familienfeiern, sind allerdings gestattet, sofern sie nur einem geschlossenen Personenkreis offenstehen. Die meisten Clubs und Bars sowie Supermärkte müssen am Karfreitag geschlossen bleiben, mit Ausnahmen nur für Bäcker, die für drei Stunden geöffnet haben, sowie Geschäfte in Flughäfen und Bahnhöfen.
Gesellschaftliche Diskussionen über das Tanzverbot
Die Regelungen rund um stille Feiertage, und speziell das Tanzverbot am Karfreitag, sind immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Diskussionen. Viele nichtgläubige Menschen empfinden diese Einschränkungen als Eingriff in ihre Grundrechte. Während in andere Bundesländer wie Hamburg das Tanzverbot an Karfreitag gelockert wurde, bleibt es in Bayern strikt bestehen. Die Regelungen in Hamburg wurden in Zusammenarbeit mit der evangelischen und katholischen Kirche beschlossen und erlauben Tanzen von 5 bis 24 Uhr. In Baden-Württemberg hingegen gilt das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen weiterhin, trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2015, die in einigen Regelungen eine Lockerung bedeutete.
Die besondere Behandlung des Karfreitags ist ein Thema, das nicht nur in Bayern, sondern auch in ganz Deutschland, in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, was Fragen und Diskussionen um die Bedeutung von Feiertagen und die Einhaltung religiöser Traditionen aufwirft. Die Veränderungen und Diskussionen um den Feiertag reflektieren einen breiteren gesellschaftlichen Wandel und das Spannungsverhältnis zwischen Tradition und Moderne.
Für weitere Details zu den Regelungen am Karfreitag in Bayern, siehe Merkur und Evangelische Zeitung.