
Am 17. April 2025 wurde ein 24-Jähriger in Berlin zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er am 2. Februar 2024 den jüdischen Studenten Lahav Shapira schwer verletzt hatte. Laut dem rbb24 erging das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung schuldig sprach. Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte Shapira in einer Bar ansprach und ihn beschuldigte, an der Freien Universität Berlin propalästinensische Plakate abgerissen zu haben. Dies führte zu einem Streit, bei dem der Angeklagte Shapira unvermittelt mit der Faust niederschlug und ihn im Anschluss ins Gesicht trat, während Shapira am Boden lag.
Die Folgen für Shapira waren schwerwiegend. Er erlitt eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung, die mehrere Operationen erforderlich machten. Gerichtsmediziner beschrieben seine Verletzungsbilder als solche, die eine „abstrakte Lebensgefahr“ mit sich brachten. Der Vorsitzende Richter hob in seiner Urteilsbegründung die Dringlichkeit an, solche Taten nicht zu tolerieren und wies auf die Notwendigkeit der Generalprävention hin. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert, was unter dem nun verhängten Urteil liegt.
Anerkennung und Entschuldigung
Der Angeklagte gestand die gewalttätige Tat zu Beginn des Prozesses, wies jedoch ein antisemitisches Motiv zurück. Kurz vor dem Urteil entschuldigte er sich persönlich bei Shapira, was als Ausdruck eines gewissen Bedauerns gewertet wurde. Trotzdem wurde seine Erfahrung im Kickboxen strafverschärfend berücksichtigt, da diese dazu führte, dass er die potenziellen Folgen seines Handelns unterschätzte. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bezeichnete das Urteil als „gut und gerecht“.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Bekämpfung von Antisemitismus als eine ihrer vorrangigen Herausforderungen erkannt. In einem aktuellen Bericht wird vermerkt, dass die Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 drastisch gestiegen ist. Dies führt zu einer erhöhten Bedrohungslage für jüdisches Leben in Deutschland. Man betont die Wichtigkeit präventiver und repressiver Maßnahmen und plant, den Austausch nationaler Programme zur Antisemitismusbekämpfung zu intensivieren. Insbesondere wird auch die Erinnerungsarbeit zur Shoah in Schulen und Ausbildungsstätten angesprochen, um zukünftige Generationen besser aufzuklären.
Obwohl das Urteil über dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegt, bleibt es vorerst nicht rechtskräftig. Die gesellschaftlichen und juristischen Debatten über Antisemitismus sowie die Schutzmaßnahmen für jüdisches Leben in Deutschland bleiben damit akut relevant und notwendig.