
In Bayern sind die meisten Geschäfte an Sonn- und Feiertagen gemäß dem Ladenschlussgesetz geschlossen. Eine Ausnahme bilden jedoch die Osterfeiertage, an denen in bestimmten Bereichen Einkaufsmöglichkeiten bestehen. Diese Regelung gilt insbesondere für einige Bahnhöfe und Flughäfen, wo Supermärkte und Drogeriemärkte auch an Feiertagen geöffnet sind. tz.de berichtet, dass in München beispielsweise folgende Standorte zur Verfügung stehen: am Hauptbahnhof Rewe to go und Edeka; am Flughafen ebenfalls Rewe und Edeka sowie am Ostbahnhof Edeka und dm.
Auch in Nürnberg befinden sich Einkaufsmöglichkeiten an Feiertagen. Hier können die Reisenden am Hauptbahnhof Rewe to go, Lidl und Müller nutzen, während am Flughafen nur Rewe an Allerheiligen geöffnet ist. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass nur Städte mit über 200.000 Einwohnern das Recht haben, solche Öffnungen an Bahnhöfen zu gewähren. Neben München und Nürnberg erfüllt auch Augsburg diese Voraussetzung, wobei im Augsburger Bahnhof jedoch kein Supermarkt vorhanden ist.
Einkaufsoptionen an Feiertagen
Im Flughafen Memmingen gibt es ebenfalls kein Lebensmittelgeschäft, was die Einkaufsoptionen in dieser Region einschränkt. Jedoch dürfen Automatensupermärkte, die als digitale Kleinstsupermärkte fungieren, an Feiertagen rund um die Uhr geöffnet sein. Diese Automatensupermärkte sind vor allem in ländlichen Gebieten wie Weilheim, Bad Tölz-Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck und Neu-Esting zu finden.
Zusätzlich ist das Ladenschlussgesetz mit spezifischen Regelungen ausgestattet, um unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zu erlauben. Laut stmas.bayern.de sind befristete Ausnahmen gemäß § 23 Abs. 1 Ladenschlussgesetz möglich, wenn diese im öffentlichen Interesse dringend nötig sind. Dies kann insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung in Notstandsfällen oder bei überregionalen Großveranstaltungen der Fall sein.
Eine Ausnahme kann einmal jährlich pro Kommune bewilligt werden, sofern die Veranstaltung werktags stattfindet und ein Ausnahmegesuch von der Kommune vorliegt. Wichtig ist, dass der Fokus auf kulturellen Veranstaltungen liegt und nicht auf reinem Shopping. Die Genehmigungen gelten allerdings nur für den Kernbereich der jeweiligen Kommune.
Genehmigungen und Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Genehmigung solcher Ausnahmen haben sich seit 2011 geändert. So sind die Regierungen zuständig für Ausnahmen, die sich auf einen Regierungsbezirk beziehen. Für Fälle, die mehrere Regierungsbezirke betreffen, ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) verantwortlich. Bei regional begrenzten Anlässen mit überregionaler Bedeutung bleibt die Zuständigkeit ebenfalls beim StMAS.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass trotz der strengen Regelungen hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in Bayern, insbesondere an den Osterfeiertagen, bestimmte Gebiete wie Bahnhöfe und Automaten besondere Einkauftsmöglichkeiten bieten. Diese Regelungen sorgen dafür, dass auch in Zeiten, in denen viele Geschäfte geschlossen sind, einige Optionen für die Bevölkerung und Reisenden bestehen. Laut ihk-nuernberg.de sind diese Ausnahmen kinderleicht zu beantragen, erfordern jedoch sorgfältige Vorbereitung durch die Kommunen.