Deutschland

Ungarns Verfassungsreform: Kinderschutz, Nulltoleranz und Bargeldrechte!

Am 18. April 2025 hat die ungarische Nationalversammlung die 15. Verfassungsänderung des Grundgesetzes mit 140 Ja-Stimmen und 21 Gegenstimmen verabschiedet. Diese weitreichenden Änderungen zielen darauf ab, nationale Werte und die Souveränität Ungarns zu schützen, indem sie verschiedene gesellschaftliche Aspekte in der Verfassung verankern. Ministerpräsident Viktor Orbán sprach von einem bedeutenden Schritt zum Schutz der Kinderrechte und zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch.

Die Verfassungsänderungen enthalten mehrere Schlüsselergänzungen: So wird künftig klargestellt, dass eine Person entweder männlich oder weiblich ist. Dies soll geschlechterpolitische Klarheit schaffen und wurde von den Regierungsparteien Fidesz und KDNP im März 2025 eingebracht. Ein weiteres zentrales Element ist das Verbot der Herstellung, des Gebrauchs, der Verteilung und der Werbung für Drogen. Damit verfolgt die ungarische Regierung eine Nulltoleranzpolitik, die in einem neuen Artikel im Grundgesetz verankert werden soll.

Schutz von Kindern und Bargeldnutzung

Die Verfassungsergänzungen beinhalten auch eine Stärkung des Kinderschutzes. Der Schutz von Kindern wird künftig als vorrangig angesehen, wobei ihr Recht auf körperliche, geistige und moralische Entwicklung besonders betont wird. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Ländern, die keinen expliziten rechtlichen Rahmen für den Kinderschutz bieten. Im Vergleich dazu hat Deutschland keinen solchen expliziten rechtlichen Schutz in seiner Verfassung, während andere Länder wie Polen und Frankreich ebenfalls Artikel zum Kinderschutz verankert haben.

Ein weiterer Punkt dieser Verfassungsänderung betrifft die Bestätigung des Rechts, in bar zu bezahlen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu Bargeld als Ausdruck individueller Freiheit und finanzieller Unabhängigkeit zu verankern. Ungarn könnte damit eine europäische Vorreiterrolle einnehmen, da die meisten anderen europäischen Staaten keine derartige verfassungsmäßige Absicherung für Bargeldnutzung haben.

Weitere Bestimmungen und Proteste

Die Möglichkeit, Staatsbürgerschaften von Doppelstaatlern auszusetzen, die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit darstellen, ist ein weiteres Element der neuen Verfassung. Die Änderung regelt zudem notstandliche Befugnisse, die einer Zustimmung von zwei Dritteln der Nationalversammlung bedürfen.

Während der Abstimmung kam es zu Protesten von Mitgliedern der Oppositionspartei Momentum. Diese demonstrierten mit Transparenten und Trillerpfeifen gegen die Änderungen und forderten Präsident Sulyok auf, den Änderungsantrag nicht zu unterzeichnen. Trotz dieser Widerstände wurde die Verfassungsänderung unter großem politischen Eifer vorangetrieben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Vorschriften Ungarns eigene gesellschaftliche Prioritäten und Werte in einem rechtlichen Rahmen festigen wollen, was sowohl nationale als auch europäische Relevanz hat. Die Bundesregierung hebt so ihre Bestrebungen hervor, eine klare gesellschaftliche Linie zu definieren und Minderheitenrechte sowie öffentliche Sicherheit zu betonen. Details zu diesen Änderungen sind umfassend von Unser Mitteleuropa sowie TKP dokumentiert.

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