
Am Donnerstagvormittag, dem 17. April 2025, erregte ein ungewöhnlicher Fund in einem Regionalzug am Würzburger Hauptbahnhof die Aufmerksamkeit der Passagiere und der Bundespolizei. Ein Hase wurde von einem Mitarbeiter der Bahn in einer Transportbox entdeckt. Trotz intensiver Bemühungen konnte der Besitzer des Tieres nicht ermittelt werden, was zu einer schnellen Intervention der Behörden führte. Der Zugbegleiter informierte umgehend die Bundespolizei über den Vorfall, die den Hasen schließlich an das Tierheim der Stadt Würzburg übergab.
Die Umstände rund um den Fund des Hasen werfen Fragen auf. Es bleibt unklar, ob es sich bei dem Tier möglicherweise um den legendären Osterhasen handelte. In jedem Fall zeigt der Vorfall, wie wichtig die Einhaltung der Tierschutzstandards auch im Zusammenhang mit dem Transport lebender Tiere ist.
Tierschutz im Transportwesen
Die EU-Verordnung über den Transport lebender Wirbeltiere, die seit dem 5. Januar 2007 in Kraft ist, regelt die Beförderung solcher Tiere innerhalb der EU. Laut bmel.de sind die Verantwortlichkeiten klar definiert: Alle am Transport beteiligten Personen, angefangen beim Transportunternehmer bis hin zu den Fahrern, müssen auf das Wohlergehen der Tiere achten und gut geschult sein.
Für Transporte, die eine Strecke von mehr als 65 Kilometern umfassen, ist schließlich eine Zulassung von der zuständigen Behörde notwendig. Dabei müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über geeignetes Personal und die nötigen Ausrüstungen verfügen. Für Langstreckentransporte, die länger als acht Stunden dauern, sind spezifische Dokumente erforderlich, die den Zustand der Tiere und ihre Pflege während des Transportes sicherstellen.
Die EU-Verordnung sieht auch Kontrolle durch zuständige Behörden vor, die an den Ausgangsorten und Grenzkontrollstellen durchgeführt werden. Dazu gehört die Überprüfung von Zulassungen und Befähigungsnachweisen sowie die allgemeine Befindlichkeit der transportierten Tiere. Kritisch ist, dass bestimmte Transporte, wie die von sehr jungen oder trächtigen Tieren in einem fortgeschrittenen Stadium, ganz verboten sind.
Mit der Entdeckung des Hasen in Würzburg wird erneut deutlich, wie wichtig dieser gesetzliche Rahmen ist. Der Vorfall könnte einige Gespräche über die Einhaltung dieser Vorschriften und die Verantwortung der Tierhalter anstoßen.
Der Hase, der auf das Tierheim der Stadt Würzburg transferiert wurde, bleibt vorerst in Obhut der Institution, die nun entscheiden wird, wie mit ihm weiter verfahren wird. Vor dem Hintergrund der geltenden EU-Verordnungen wird dabei wohl auch die Frage des Tierschutzes eine zentrale Rolle spielen.