
Im März 2025 präsentierte die Europäische Kommission einen Entwurf für eine neue EU-Rückführungsrichtlinie, die vor allem auf der deutschen Rückkehrpolitik der letzten Jahre basiert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Effizienz der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu erhöhen und eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. uni-goettingen.de berichtet, dass der Entwurf auch vorsieht, die Abschiebehaft von bisher maximal 12 Monaten auf bis zu 24 Monate auszudehnen.
Ein zentrales Element dieser Richtlinie ist die Einführung von stärkeren Mitwirkungspflichten für Migrantinnen und Migranten, die strenger kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert werden sollen. Diese Regelungen basieren auf dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von 2019, das in Deutschland umgesetzt wurde. Göttinger Forschende haben in diesem Kontext die Rückkehrpolitiken evaluiert und kommen zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen ineffizient sind und nicht zur gewünschten Sicherheit beitragen. Projektleiterin Prof. Dr. Sabine Hess betont, dass langfristige Bleiberechte effektiver wären, um Stress und Ressourcenaufwand in den Behörden zu verringern.
Aktuelle Herausforderungen und Zahlen
Laut dem ZDF stiegen die Abschiebungen in Deutschland im Jahr 2024 um 22% im Vergleich zum Vorjahr, während die Zahl der Asylgesuche um ein Drittel zurückging. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass mehr als 40.000 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig sind. Ein Hauptziel der neuen Rückführungsrichtlinie ist es, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, insbesondere durch die Übernahme von Verfahren zwischen den EU-Staaten. So könnte beispielsweise ein abgelehnter Asylbewerber in Österreich nicht in Deutschland ein neues Verfahren anstrengen; Deutschland würde die Rückführung übernehmen und Österreich einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Kritiker der Pläne warnen, dass die Ausweitung der Abschiebehaft zu einer erhöhten Inhaftierung von Geflüchteten führen könnte. Darüber hinaus wird die mögliche Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten diskutiert, um Migranten von der Einreise in die EU abzuhalten. Länder wie Ungarn und Italien haben solche Zentren in Drittstaaten gefordert, wobei jedoch Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit aufkommen. Es bleibt unklar, welche Länder bereit wären, abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen.
Einblick in die EU-Migrationspolitik
Im Kontext der EU-Migrationspolitik ist zudem die Praxis der Pushbacks zu betrachten, die illegal ist und gegen EU-Recht sowie die Genfer Flüchtlingskonvention verstößt. Diese Praxis hat in den letzten Jahren in verschiedenen EU-Staaten, vor allem an den Grenzen von Polen und Litauen, zugenommen, besonders seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Sommer 2021. Während Südeuropäische Länder eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge fordern, setzten osteuropäische Länder verstärkt auf Abschottungsmaßnahmen und Pushbacks.
Die EU zeigt somit eine zunehmende Bereitschaft zur Abschottung, was durch die Forderung nach mehr physischen Barrieren an den Außengrenzen unterstrichen wird. In einem EU-Gipfel wurde sogar angedeutet, dass die EU möglicherweise die Kosten für solche Barrieren übernehmen könnte. Jedoch sollen Flüchtlinge aus bestimmten Ländern, wie Irak oder Syrien, stärker verfolgt werden, während ukrainische Kriegsflüchtlinge mehr Solidarität erfahren. Diese Ungleichbehandlung wird zunehmend kritisch betrachtet.
Zusammenfassend ist die neue EU-Rückführungsrichtlinie ein Teil eines umfassenden Versuchs, die Migrationspolitik in der EU zu reformieren und die Abschiebepraktiken zu standardisieren. Während dieser Prozess auf Zustimmung bei einigen Mitgliedstaaten stößt, bleibt die Diskussion über die Effizienz und Menschlichkeit solcher Maßnahmen weiterhin akut.