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Rechtsrock-Prozess: Lüneburger Urteil gegen rechtsradikales Netzwerk

Am 22. April 2025 fällte das Landgericht Lüneburg ein bedeutendes Urteil gegen fünf Männer, die im Verdacht standen, rechtsextreme Musik zu verbreiten. Der Hauptbeschuldigte, Lasse K., 35 Jahre alt und wohnhaft in Bardowick, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Vorwürfe umfassten Volksverhetzung, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Gewaltdarstellungen. Lasse K. war unter anderem für den Verkauf und die Produktion von Tonträgern mit volksverhetzendem Inhalt verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft Celle forderte eine höhere Strafe von drei Jahren und acht Monaten sowie die Einziehung von mehr als 70.000 Euro.

In der Urteilsbegründung wurde festgestellt, dass die Musik und die Texte nur mit Hilfe der gedruckten Texte verständlich waren. Dies war ein entscheidender Punkt für das Gericht, das keine „kriminelle Vereinigung“ gemäß dem Strafgesetzbuch sah. Auch wenn das Gericht eine Bewährungsstrafe für Lasse K. trotz seiner 16 Monate Untersuchungshaft als nicht gegeben ansah, stellte die Gerichtssprecherin klar, dass dies kein Automatismus sei.

Umfassende Ermittlungen

Die Basis für den Prozess waren umfangreiche Ermittlungen der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg, die mehrere Monate in Anspruch nahmen. Eine großangelegte Durchsuchungsaktion, an der rund 250 Polizeikräfte beteiligt waren, fand bereits im Oktober 2023 statt. Diese Maßnahmen erstreckten sich über mehrere Bundesländer sowie nach Mallorca.

Bei den Razzien wurden mehrere Objekte durchsucht, darunter auch die Wohnsitze von Persönlichkeiten, die der rechtsextremen Szene angehören. In Fretterode war beispielsweise Thorsten Heise, eine langjährige Größe in der NPD, betroffen. Heise und andere Verdächtige stehen im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Bei Heise wurde die politische Funktion von Musik als Mittel der ideologischen Beeinflussung hervorgehoben.

Rechtsextreme Musik als Rekrutierungsinstrument

Michael Lühmann, Sprecher der Landtags-Grünen, äußerte sich zur Rolle der rechtsextremen Musik und unterstrich, dass sie eine wichtige Funktion bei der Rekrutierung und Radikalisierung in der extrem rechten Szene erfüllt. Die Musik ist demnach ein wirksames Medium zur Verbreitung von ideologischen Inhalten und zur Schaffung feindlicher Atmosphären.

In diesem Kontext betonte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens die identitätsstiftende Funktion solcher Musik für Rechtsextremisten. Oft enthalten die Texte Aufrufe zum „Kampf gegen die bestehende Ordnung“ und verankern in den Anhängern ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einer ideologischen Gemeinschaft. Trotz dieser Aufrufe zu Gewalt ist es bemerkenswert, dass direkte Gewaltaufrufe in vielen Liedern selten sind; die Verfasser sind sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst.

Die Verbreitung von rechtsextremer Musik bleibt in Deutschland ein relevantes Thema. Der Rechtsrock und die dazugehörigen Musiknetzwerke stellen einen Ausgangspunkt für die Reflexion über die gesellschaftlichen Auswirkungen von Ideologien dar, die über Musik transportiert werden.

Das Urteil gegen Lasse K. und seine Mitangeklagten ist noch nicht rechtskräftig. Bis Redaktionsschluss gab es keine weiteren Informationen zu weiteren möglichen Festnahmen oder Funden im Rahmen der Ermittlungen.

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