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Palins Niederlage: Gericht weist Verleumdungsklage gegen NY Times zurück!

Sarah Palin, die ehemalige Gouverneurin von Alaska, hat mit ihrer Verleumdungsklage gegen die „New York Times“ eine Niederlage erlitten. Ein New Yorker Gericht entschied, dass die Zeitung Palin nicht verunglimpft habe. Dies geschah nach nur zweistündiger Beratung der Jury, die zu dem Schluss kam, dass die Berichterstattung kein Fehler war, der eine Entschädigung rechtfertigen würde. Dies berichtet die Sächsische.

Palin hatte in ihrem Verfahren vorgebracht, dass der umstrittene Leitartikel der „New York Times“ ihren Ruf und ihre Karriere stark beschädigt habe. Im Zentrum des Artikels standen die Schüsse auf den republikateanischen Kongressabgeordneten Steve Scalise im Jahr 2017. Es wurde behauptet, ein politisches Aktionskomitee von Palin habe eine Landkarte veröffentlicht, die Giffords und andere Demokraten im Fadenkreuz zeigte. Die „New York Times“ korrigierte diese Information später und stellte klar, dass die Verbindung zwischen Palins politischer Rhetorik und den Schüssen von 2011 fälschlicherweise beschrieben wurde.

Juristische Hintergründe

Die Klage von Palin war nicht die erste gegen die „New York Times“. Zuvor hatte ein Berufungsgericht entschieden, dass es Verfahrensmängel gegeben habe, was zu einem Wiederholungsverfahren führte. Der verantwortliche Redakteur der Zeitung, James Bennet, bezeichnete den Fehler als unbeabsichtigt und entschuldigte sich bei Palin. Die Anwältin der „New York Times“, Felicia Ellsworth, sprach von einem „ehrlichen Fehler“.

Der jüngste Fall von Palin findet im Kontext eines umfassenderen rechtlichen Kampfes um die Pressefreiheit und den Schutz von Medien vor Verleumdungsklagen durch prominente Persönlichkeiten statt. Der Oberste US-Gerichtshof hat kürzlich den Antrag auf Überprüfung des wegweisenden „New York Times v. Sullivan“-Urteils von 1964 abgelehnt. Dies bedeutet, dass Medien weiterhin vor Verleumdungsklagen, die von öffentlichen Personen eingereicht werden, geschützt sind, solange keine „tatsächliche Boshaftigkeit“ nachgewiesen werden kann. Diese Informationen umfassen die aktuellen Entwicklungen im Fall des republikanischen Geldgebers Steve Wynn, der die Associated Press wegen eines Artikels über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs verklagt hat. Details dazu schildert die epd-Medien.

Der Schutz der Medien gegen solche Klagen bleibt ein heiß diskutiertes Thema. Konservative Kritiker, zu denen auch Donald Trump zählt, fordern eine Reform des Verleumdungsrechts. Trump, der selbst mehrere Klagen gegen verschiedene Medien eingereicht hat, argumentiert, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen überholt sind und reformiert werden müssen, um den Presseschutz zu stärken.

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New York, USA
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saechsische.de

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