Deutschland

Allianz-Chef Bäte fordert drastische Reformen gegen Krankheitskosten!

Oliver Bäte, der CEO der Allianz, hat einen kontroversen Vorschlag zur Reform der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unterbreitet. Laut einem Bericht von Focus kritisiert Bäte den hohen Krankenstand in deutschen Unternehmen und bezeichnet Deutschland als „Weltmeister bei den Krankmeldungen“. Der hohe Krankenstand führe zu signifikanten Kostenerhöhungen im Sozialsystem, was seiner Meinung nach eine Reform notwendig mache.

Bäte schlägt die Wiedereinführung des sogenannten Karenztags vor, bei dem der erste Krankheitstag nicht vom Arbeitgeber finanziert werden soll. Diese Regelung war in Deutschland in den 1970er Jahren abgeschafft worden. In Ländern wie Schweden, Spanien und Griechenland gibt es den Karenztag noch. Aktuell zahlen Arbeitgeber in Deutschland jährlich etwa 77 Milliarden Euro an Gehältern für erkrankte Mitarbeiter, während die Krankenkassen zusätzlich 19 Milliarden Euro aufbringen, was rund 6 % der gesamten Sozialausgaben ausmacht. Der EU-Durchschnitt der Ausgaben für kranke Mitarbeiter liegt hingegen bei etwa 3,5 %. Eine Annäherung an diesen Durchschnitt könnte laut Bäte zu Einsparungen von bis zu 40 Milliarden Euro führen, die dem Gesundheitssystem zugutekämen.

Kritik und Vorschläge von Bäte

Zusätzlich zu seinem Vorschlag bezüglich der Lohnfortzahlung plädiert Bäte für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer. Er fordert steuerliche Entlastungen für mittlere Einkommen und spricht sich dafür aus, Personen zu besteuern, die von Erbschaften leben, ohne tatsächlich zu arbeiten. Er selbst bezeichnet sich in dieser Frage als politisch „ziemlich weit links“ und lehnt eine Vermögenssteuer ab, die er als „absurd“ ansieht. Seinen Überlegungen zufolge sollte eine höhere Erbschaftssteuer mit höheren Freibeträgen einhergehen, und er schlägt eine gestaffelte Besteuerung ab einem Vermögen von einer Million Euro vor. Einfamilienhäuser sollten zudem steuerfrei innerhalb der Familie vererbt werden.

Im Kontext der Diskussion um den Karenztag wird erläutert, dass es sich hierbei um die tageweise Freistellung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aus besonderen Gründen handelt. Diese Regelung kann auch für andere wichtige Anlässe wie Geburt oder Hochzeit gelten, jedoch besteht im deutschen System kein Anspruch auf einen Karenztag im Krankheitsfall, wie Wikipedia berichtet. Hierzulande erhält ein Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag weiterhin sein Gehalt, gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz.

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focus.de
Weitere Infos
de.wikipedia.org

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