
Mit dem Frühling, der am 1. März beginnt, erwacht die Natur aus ihrem Winterschlaf. Diese Zeit markiert für viele Gartenbesitzer auch den Beginn eines neuen Gartenjahres. Doch während die Pflanzen wieder sprießen, beginnt zudem die sensible Phase für die Vogelwelt. Vögel kehren aus ihren Winterquartieren zurück und suchen nach geeigneten Brutplätzen in Hecken, Bäumen und Gebüschen. Daher gilt in Deutschland von März bis September die Vogelschutzzeit, die bestimmte Regeln für Gartenarbeiten vorschreibt. Darüber berichtet Focus.
Ein zentrales Verbot betrifft das Heckenschneiden: Laut den Vorschriften darf vom 1. März bis 30. September kein Abschneiden oder Kappen von Hecken, lebenden Zäunen oder anderen Gehölzen vorgenommen werden. Ein starker Rückschnitt ist in diesem Zeitraum untersagt. Lediglich ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist das ganze Jahr über erlaubt. Dabei sollte jedoch immer darauf geachtet werden, ob Vögel in den Hecken nisten.
Erlaubte Gartenarbeiten in der Schutzzeit
Bei Bäumen gelten ebenfalls spezifische Regelungen. Bäume, die nicht unter Schutz stehen, dürfen das ganze Jahr über gefällt werden – allerdings nur, wenn sich kein Vogelnest in der Nähe befindet. Wenn beispielsweise durch einen Kronenbruch oder Pilzbefall Handlungsbedarf besteht, ist es ratsam, zeitnah eine Sondergenehmigung bei der zuständigen Kommune zu beantragen. Auch bei Gefahren für die Verkehrssicherheit durch Hecken oder Bäume ist eine Genehmigung erforderlich.
Die Konsequenzen von Verstößen gegen die Schutzregelungen können erheblich sein. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und Rückschnittlänge und können von 50 Euro bis hin zu mehreren Tausend Euro reichen. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, können sogar Strafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Sensible Zeit für die Vogelwelt
Hecken haben eine wichtige Funktion in Gärten, nicht nur als Sichtschutz, sondern auch als Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Daher ist ein regelmäßiger Schnitt notwendig, allerdings nur in den kalten Monaten von Oktober bis Februar. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, während der Brutzeit von März bis September das Gehölz radikal zu schneiden. Professor Wolfgang Weisser empfiehlt, Formschnitte erst im Juli durchzuführen, um brütende Vögel nicht zu stören. Zu den häufigsten brütenden Vögeln gehören Arten wie Buchfinken und Amseln.
Wichtig ist auch, dass Schnittabfälle nicht häckselt oder in geschlossenen Kompostbehältern entsorgt werden. Diese Abfälle können wichtige Lebensräume für Insekten und andere Tiere bieten. Einheimische Sträucher wie Kornelkirsche, Buche, Hasel und Weißdorn sind für Gärten besonders empfehlenswert, da sie nicht nur schönen Sichtschutz bieten, sondern auch heimischen Tieren Lebensraum und Futter bereitstellen.
Für Gartenbesitzer ist es unerlässlich, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren. Die richtige Pflege von Hecken hat nicht nur einen ökologischen, sondern auch einen rechtlichen Hintergrund. Mehr Informationen zu naturschutzrechtlichen Aspekten bei der Gehölz- und Heckenpflege finden Interessierte unter diesem Link: Lebensraum Biberach.