
Bei der letzten Ratssitzung wurde der ausgeglichene Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Die Entscheidung, die Steuerhebesätze unverändert zu lassen, sorgt für gemischte Reaktionen unter den Ratsmitgliedern. Insbesondere die Ausgaben, die hauptsächlich für die Unterhaltungskosten von fünf Kindertagesstätten, vier Dorfgemeinschaftshäusern und acht Kinderspielplätzen eingeplant sind, обусловят die Kritik. Ortsbürgermeister Rüdiger Franz (SPD) warnt, dass der Haushaltsausgleich allein durch Kürzungen und Verschiebungen von Investitionen erreicht wurde und sieht keinen Grund zum Feiern.
Die Haushaltsüberschüsse belaufen sich auf 45.000 Euro für 2025 und 81.000 Euro für 2026. Allerdings überschreiten die Personalkosten im kommenden Jahr bereits die Marke von 6 Millionen Euro. Besondere Aufmerksamkeit erhielt auch die Grundsteuerreform, die Mehreinnahmen von etwa 180.000 Euro mit sich bringt. Um jedoch die notwendigen Einnahmen für den Haushaltsausgleich zu sichern, wurde auf eine Absenkung der Realsteuer-Hebesätze verzichtet. Für die Sanierung der Dorfgemeinschaftshäuser sind keine größeren Posten im Haushalt eingestellt, was einige Ratsmitglieder, wie Thomas Heintz von der WG Heintz, als besorgniserregend erachten.
Finanzielle Einschätzung und Herausforderungen
Klaus-Peter Rummler (SPD) bezeichnet den Doppelhaushalt als „maßvoll und solide“. Anders sieht das Rainer Bastian (CDU), der die kommunale Finanzausstattung kritisiert. Besonders bedenklich ist seiner Meinung nach die geringe Unterstützung für die neue Kindertagesstätte, wo die Ausgaben mit 4 Millionen Euro veranschlagt wurden, während nur 1 Million Euro an Zuschüssen zur Verfügung stehen. Auch Harald Hübner von der WG Heintz äußert Bedenken bezüglich des fehlenden Postens für ein Hochwasserschutzkonzept im Etat.
Die Regelung der Doppelhaushalte in Deutschland ermöglicht es Gemeinden, einen Zweijahreshaushalt zu verabschieden. Dies hat seine Vorteile, wie die Entlastung der Verwaltung, da nicht jedes Jahr eine umfangreiche Haushaltsdebatte erforderlich ist. Gemeinden in prekärer Haushaltslage ziehen oft einen Doppelhaushalt vor, um vorläufige Haushaltsführungen zu vermeiden, wie die rechtlichen Grundlagen in verschiedenen Bundesländern belegen. Die Grundlage hierfür legt unter anderem der § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg fest.
Ausblick und Strategie
Die Einführung eines „Doppelhaushalts auf Probe“ wurde von Experten empfohlen, um sicherzustellen, dass dieser Ansatz den Bedürfnissen der Gemeinden gerecht wird. Insbesondere sollten die Vorteile gründlich abgewogen werden, da nicht jede Kommune für einen Doppelhaushalt geeignet ist. Außerdem gibt es Unsicherheiten bei Planansätzen im zweiten Jahr, die durch externe Faktoren wie den Ukraine-Krieg und Covid-19 beeinflusst werden können. So bleibt abzuwarten, wie sich der neue Doppelhaushalt auf die kommunalen Investitionen und die allgemeine Finanzlage auswirken wird.