
Am 26. März 2025 steht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Das Gericht verkündet an diesem Tag das mit Spannung erwartete Urteil zum Solidaritätszuschlag, der seit 1995 erhoben wird. Sechs FDP-Politiker haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, in der Hoffnung, den Zuschlag für verfassungswidrig erklären zu lassen. Dieser Zuschlag, der ursprünglich zur Finanzierung des Aufbaus Ost nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, betrifft hauptsächlich Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger. Für etwa 90 Prozent der Steuerpflichtigen gilt der Solidaritätszuschlag allerdings nicht mehr, seit er 2021 abgeschafft wurde. Dies wird im Rahmen des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ mitgeteilt. Die Verfassungsbeschwerde wird damit begründet, dass es eine Ungleichbehandlung unterschiedlichen Einkommensbezieher gibt, da nur ein Teil der früheren Abgabepflichtigen den Solidaritätszuschlag noch zahlen muss.
Die finanzielle Dimension des Urteils könnte erheblich sein. Im Haushaltsentwurf für 2023 sind Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro eingeplant. Das Gericht könnte darüber hinaus anordnen, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss, was sich auf etwa 65 Milliarden Euro seit 2020 summieren könnte. Wie die Zeit berichtet, reicht die Klage zurück bis zum Auslaufen des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019.
Ermittlungen zu Todesfällen in Freiburg
Während juristische Themen in Karlsruhe verhandelt werden, sorgt ein anderer Fall in der Gemeinde im Markgräflerland bei Freiburg für Schlagzeilen. Dort wurden zwei tote Babys gefunden, nachdem die Polizei aufgrund eines Hinweises Anfang März aktiv wurde. Die Ermittlungen zur Todesursache sind im Gange. Gegen die Mutter der Babys wurde inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und die Community ist erschüttert von diesem tragischen Vorfall. Die genauen Umstände des Todes sind bislang jedoch unklar.
Kriminalstatistik und Geldautomatenkriminalität
Das Innenministerium Baden-Württemberg berichtet unterdessen über einen besorgniserregenden Trend in der Kriminalitätsbekämpfung. Im Jahr 2024 gab es im Land insgesamt 43 Geldautomatensprengungen, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Beute summierte sich auf 1,8 Millionen Euro, jedoch übersteigen die Sachschäden häufig die erbeuteten Geldbeträge. Nahezu die Hälfte dieser Sprengungen fand im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg statt, und die Täter entkommen oft ins Ausland. Zu diesem Thema wird heute die Kriminalstatistik 2024 vorgestellt, wobei Interior Minister Thomas Strobl (CDU) bereits vorab einen Anstieg der Sexualstraftaten im Land gemeldet hat.
Zusätzlich stehen heute die Veröffentlichung der EnBW-Bilanz für 2024 sowie der Prozessbeginn in Ravensburg wegen Mordes auf der Tagesordnung. Der Angeklagte im Ravensburger Fall ist 32 Jahre alt und soll im August 2024 in einem Einkaufsmarkt einen Mord begangen haben.