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Neubrandenburger Staatsanwaltschaft fordert härtere Strafe für Vater!

Die Tragödie um den Tod eines elf Wochen alten Jungen, der im Januar 2024 infolge von Gewalttaten seines Vaters verstarb, ist erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt und fordert eine höhere Strafe für den mittlerweile verurteilten Vater. Am 7. März 2025 hatte das Landgericht den Vater wegen „Körperverletzung mit Todesfolge im minderschweren Fall“ verurteilt und ihm eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auferlegt, die zur sozialen Integration zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Entscheidung könnte nun im Rahmen einer Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe erneut auf den Prüfstand kommen. Diese Überprüfung könnte etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, sollten die Revisionen aufrechterhalten werden.

Der Vorfall ereignete sich, als der Vater versuchte, sein Baby zu beruhigen, während seine Lebensgefährtin sich um zwei weitere Kinder kümmerte. Dabei kam es zu heftigen Schüttelbewegungen, die zu einer Hirnschwellung führten und letztlich den Tod des Säuglings zur Folge hatten. Der Richter Benjamin Beischer sprach von einem „einmaligen Versagen“ des Vaters, der im Prozess Reue zeigte. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht die Notwendigkeit, die Strafe zu erhöhen, da der Strafrahmen für Körperverletzung mit Todesfolge zwischen einem und zehn Jahren liegt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Psychische Belastung und Behandlung

Im Urteil des Landgerichts wurde außerdem angeordnet, dass der Verurteilte eine Autismus-Beratungsstelle aufsuchen und sich psychotherapeutisch behandeln lassen muss. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe und der Tragik des Vorfalls wird dem Vater weiterhin Kontakt zu seinen anderen Kindern und seiner Lebensgefährtin gestattet. Eine psychologische Gutachterin bescheinigte ihm volle Schuldfähigkeit. Dies konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht davon abbringen, gegen die zu milde Strafe vorzugehen.

In Deutschland gibt es einen besorgniserregenden Trend: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt in ihrem aktuellen Bericht, dass im Jahr 2023 die erfassten Straftaten um 5,5 % auf 5.940.667 Fälle gestiegen sind. Insbesondere die Gewaltkriminalität erreichte mit 214.099 Fällen den höchsten Stand seit 2007, was auf eine steigende Gewalttätigkeit in verschiedenen Lebensbereichen hinweist. Dies könnte auch als Kontext für den tragischen Fall des Vaters dienen, dessen Überforderung und psychische Belastung möglicherweise eine Rolle beim Verbrechen spielten. Laut PKS sind unter den Tatverdächtigen im Jahr 2023 4,6 % Kinder unter 14 Jahren, was die alarmierenden Tendenzen innerhalb junger Generationen widerspiegelt.

Zusammenfassend bleibt der Fall des Neubrandenburger Vaters ein schwerwiegendes Beispiel für die unleugbaren sozialen Probleme und Herausforderungen, mit denen viele Familien in Deutschland konfrontiert sind. Die zunehmende Gewalt innerhalb von Familien und die immer wieder auftretenden Fälle von Misshandlung von Kindern zeigen die dringende Notwendigkeit für präventive Maßnahmen und eine angemessene rechtliche Antwort auf solche Vergehen.

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Neubrandenburg, Deutschland
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nordkurier.de
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