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Hund ausgesetzt in Konstanz: Polizei sucht dringend Zeugen!

Ein Hund wurde am 11. März 2025 im Stadtteil „Paradies“ in Konstanz, Baden-Württemberg, ausgesetzt. Die unangenehme Entdeckung machte eine Passantin gegen 8 Uhr, die einen angeleinten Spitz-Mischling an einem Poller in der Schulthaißstraße vorfand. Neben dem Hund lagen zwei Schüsseln – eine gefüllt mit Wasser und die andere mit Trockenfutter. Zudem hatte der Hund einen roten Rucksack bei sich, aus dem ein Schild mit der Aufschrift „Zu verschenken“ hervorging. Diese Informationen wurden von Merkur und SÜDKURIER berichtet.

Umgehend informierte die Passantin die Polizei, welche den Hund in Obhut nahm und ins Tierheim Konstanz brachte. Im Rucksack entdeckten die Beamten einen bulgarischen Heimtierausweis sowie Unterlagen eines Tierarztes, die Hinweise auf den Besitzer des Hundes geben könnten. Die Polizei konnte zwar die Identität der mutmaßlichen Halterin ermitteln, jedoch blieb ihr aktueller Aufenthaltsort unbekannt. Demnach sucht die Polizei zeugende Personen, die Informationen über die Aussetzung des Hundes haben oder die Halterin beobachtet haben. Diese können sich unter der Telefonnummer 07531 9952222 melden.

Rechtliche Konsequenzen

Das Aussetzen eines Tieres fällt unter das Tierschutzgesetz (TierSchG), welches in Deutschland gilt. Laut diesem Gesetz ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund auszusetzen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, kann mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, die mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Schlimmstenfalls kann dies sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Laut dem Gesetz könnte die Halterin möglicherweise lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden, was die gesellschaftliche Debatte über Tierschutz und die Verantwortung von Tierhaltern anheizt.

Während der Hund in der Obhut des Tierheims bleibt, spricht diese Vorfall für ein immer präsenteres Thema in der Gesellschaft: Die Verantwortung des Menschen gegenüber Tieren und der Schutz des Lebens und Wohlergehens dieser Geschöpfe. Das Tierschutzgesetz beruht auf dem Artikel 20a des Grundgesetzes und stellt klar, dass niemand einem Tier ohne triftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf. Dies geschieht in einem Kontext, in dem die Sensibilisierung für das Thema Tierschutz in den letzten Jahren zugenommen hat.

In Anbetracht der Umstände ist es bedauerlich, dass die Halterin des Hundes nicht den einfachen Weg der Abgabe im Tierheim gewählt hat, der lediglich 200 Euro gekostet hätte. Solche Zwischenfälle werfen nicht nur Fragen über die Verantwortung der Tierhalter auf, sondern auch über die Rolle der Gesellschaft im Umgang mit unerwünschten Tieren.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
suedkurier.de

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