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EU-Kommission kündigt drastische Erleichterungen für Unternehmen an!

Am 24. Januar 2025 kündigt die EU-Kommission bedeutende Änderungen in der Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung an. Im Rahmen einer umfassenden Entlastung von Berichtspflichten soll die „Omnibus“-Initiative die Anforderungen um mindestens 25 Prozent reduzieren. Diese Reform betrifft insbesondere die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten (CSDDD) und die EU-Taxonomie. Laut dem German Business Panel zeigen jüngste Umfragen eine wachsende Unzufriedenheit unter den Unternehmen hinsichtlich dieser Regelungen.

Im zweiten Halbjahr 2024 äußerten 67,6 Prozent der deutschen Unternehmen negative Einschätzungen zur CSRD, was einen Anstieg von fast 12 Prozentpunkten im Vergleich zu vorherigen Erhebungen darstellt. Nur 12,6 Prozent der befragten Unternehmen glauben, dass die neuen Regularien tatsächlich zu Mehrwert in der Nachhaltigkeit führen können. Prof. Dr. Jannis Bischof von der Universität Mannheim betont, dass vielen Unternehmen der Fokus auf die Interessen der Leser in den Berichten fehle, was besonders kleine und mittelständische Betriebe belaste. Die hohen Kosten für die Erstellung der Berichte haben bereits 54,1 Prozent der Unternehmen davon abgehalten, geplante Investitionen zu tätigen, während 40,9 Prozent sogar auf die Entwicklung neuer Produkte verzichteten.

Überblick über die CSRD

Die CSR-Richtlinie, die im Januar 2023 in Kraft trat, gilt als ein zentrales Element der europäischen Nachhaltigkeitspolitik. Sie erweitert die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erhöht die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich von rund 11.600 auf schätzungsweise 49.000 Unternehmen. Während Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits seit 2014 zur Berichtserstattung über Nachhaltigkeit verpflichtet sind, treten die neuen Vorschriften für weitere große Unternehmen schrittweise in Kraft:

  • Ab 1. Januar 2024 gilt die Pflicht für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen.
  • Ab 1. Januar 2025 sind alle anderen großen Unternehmen betroffen.
  • Ab 1. Januar 2026 müssen kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Bericht erstatten, sofern es keinen Aufschub bis 2028 gibt.
  • Unternehmen aus Drittstaaten mit relevanten EU-Bezügen sind ab 1. Januar 2028 in der Pflicht.

Gemäß der BaFin unterliegt die Nachhaltigkeitsberichterstattung einer externen Prüfpflicht, die als Teil des Lageberichts erfolgt. Neue Vorschriften sollen die Datenverfügbarkeit für Finanzmarktteilnehmer verbessern und eine einheitliche Prüfung der Berichte sicherstellen.

Herausforderungen und Perspektiven

Die Unzufriedenheit mit der Wirtschafts­politik in Deutschland hat mittlerweile den niedrigsten Stand seit Beginn der Befragungen im Jahr 2019 erreicht. Unternehmen berichten, dass die Interaktion mit Behörden als zusätzliche Belastung empfunden wird, insbesondere wenn diese ein strategisches Ziel in Bezug auf Nachhaltigkeit verfolgen. Dies könnte die Umsetzung wirksamer Nachhaltigkeitsstrategien erheblich beeinträchtigen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die neuen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Durch die Erhöhung der Rechenschaftspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Einführung verbindlicher Berichtsstandards auf EU-Ebene wird der Druck auf Unternehmen steigen, verantwortungsvoll zu handeln, während gleichzeitig der bürokratische Aufwand kritisch hinterfragt wird. Nur die Zukunft wird zeigen, ob die erhofften Entlastungen die geäußerten Bedenken tatsächlich adressieren können.

Statistische Auswertung

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Mannheim, Deutschland
Beste Referenz
uni-mannheim.de
Weitere Infos
bafin.de

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