
Der Ostalbkreis sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die vor allem durch bundesrechtliche Vorgaben verstärkt werden. Die Landkreisverwaltung ist nun gefordert, alle drei Monate seine Liquidität beim Regierungspräsidium nachzuweisen. Insbesondere im Sozialetat häuft sich ein Defizit von über 100 Millionen Euro, das aus der Eingliederungshilfe resultiert. Diese finanziellen Belastungen haben den Kreistag dazu bewegt, vorerst von einem rechtlichen Vorgehen gegen Bund und Land abzusehen. „Wir wollen die laufenden Klagen abwarten“, so die Meinung der Kreistagsmitglieder.
Der Bürgermeister von Bopfingen, Dr. Gunter Bühler, hatte zwar eine Klage gegen den Landkreis ins Spiel gebracht, jedoch bleibt bisher unklar, ob dieser Schritt weiterverfolgt wird. Insbesondere die AfD-Fraktion hatte bereits Möglichkeiten einer Klage im Dezember 2024 angeregt. Der Landrat des Ostalbkreises, Dr. Joachim Bläse, bringt in seinen Stellungnahmen zum Ausdruck, dass etwa 40 Millionen Euro des aktuellen Klinikdefizits auf die unzureichende Krankenhauspolitik des Bundes zurückzuführen sind. Die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landes- und Bundesebene sind im Gange, um eine Verbesserung der finanziellen Situation zu erreichen.
Forderungen nach politischen Lösungen
Bereits drei Kommunalverfassungsbeschwerden von anderen Landkreisen sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dazu gehören unter anderem Beschwerden aus den Landkreisen Kaiserslautern sowie Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis, die im Dezember 2024 eingereicht wurden. Der Deutsche Landkreistag hat in diesem Zusammenhang empfohlen, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen und die Entwicklungen dieser Verfahren abzuwarten. Er argumentiert, dass die finanziellen Mehrbelastungen durch die Vorgaben auf Bundes- und Landesebene die Leistungsfähigkeit der Landkreise gefährden.
Die geschilderte Situation ist nicht nur ein Problem des Ostalbkreises. In Hessen beispielsweise klagt eine Kreisklinik auf Schadensersatz gegen das Bundesgesundheitsministerium, während in Bayern eine Musterklage gegen den Bund bezüglich unzureichender Betriebskostenfinanzierungen geplant wird. Die Probleme der kommunalen Krankenhäuser sind deutschlandweit alarmierend. Laut Berichten sind zahlreiche dieser Einrichtungen, die wichtige Versorger und Arbeitgeber für ihre Regionen darstellen, stark defizitär.
Die Lage der kommunalen Krankenhäuser
Im Jahr 2022 wurde ein Defizit von 447 Millionen Euro für alle kommunalen Krankenhäuser in Deutschland erwartet, und die Ausgaben für Unterstützungsleistungen steigen stetig. Zwischen 2018 und 2022 haben die Landkreise im Südwesten über 1,6 Milliarden Euro zur Unterstützung der Kliniken aufgebracht. Besonders in städtischen Gebieten wie Mannheim könnte die finanzielle Leistungsfähigkeit bald überschritten sein. In der bayerischen Kliniklandschaft zeigen Berichte von verschiedenen Städten, dass Millionenbeträge an Defiziten abgedeckt werden mussten, wobei die Verantwortlichkeit laut Gesetz eigentlich nicht bei den Kommunen liegt.
Die kommenden politischen Verhandlungen sind entscheidend für die Zukunft des Ostalbkreises und die der kommunalen Krankenhäuser in Deutschland. Der Kreistag hat einstimmig beschlossen, dass die finanziellen Mehrbelastungen durch bundesrechtliche Vorgaben verheerende Auswirkungen haben und sich in einer unhaltbaren Situation widerspiegeln. Ob eine eigene Klage gegen Bund und Land letztendlich ein guter Weg ist, wird von den politischen Entwicklungen der nächsten Zeit abhängen. In der Zwischenzeit bleibt zu hoffen, dass durch intensive Verhandlungen positive Änderungen für die Kommunen und deren Einrichtungen erzielt werden können.
Für weitere Informationen zu den Herausforderungen und Maßnahmen des Ostalbkreises, siehe Schwäbische Post und Landkreis Nachrichten.