MannheimSigmaringen

Zollbeamter klagt: 13 Minuten Pause für mehr Arbeitszeit?

Ein Zollbeamter aus Sigmaringen hat vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht, nachdem seine Arbeitszeit und Pausenregelungen unzureichend berücksichtigt wurden. Der Beamte arbeitete eine Schicht von sechs Stunden und sieben Minuten, die er um 06:00 Uhr begann und bis 07:10 Uhr fortsetzte. Nach einer 13-minütigen privaten Unterbrechung setzte er seine Arbeit von 07:23 Uhr bis 12:20 Uhr fort. Trotz dieser Arbeitsleistung zog die Dienstherrin ihm 20 Minuten von der Arbeitszeit ab, was zu einer Gesamtarbeitszeit von exakt sechs Stunden führte. Dies geschah mit der Begründung, dass Arbeitnehmer bei einer Schicht von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen müssen.

Der Beamte hatte ursprünglich einen Antrag auf Korrektur seiner Arbeitszeit um 13 Minuten gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Die Dienstherrin argumentierte, dass Ruhepausen unter 15 Minuten nicht anerkannt werden. Das Widerspruchsverfahren in der Dienststelle blieb erfolglos, weshalb der Beamte schließlich rechtliche Schritte einleitete. In seinem Urteil vom 23. Januar 2025 entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen, dass die 13-minütige Pause als Pausenzeiten gewertet werden müsse. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Rechtliche Grundlagen der Pausenregelungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pausenzeiten sind in verschiedenen Verordnungen festgelegt. Nach § 5 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung müssen Angestellte, die mehr als sechs Stunden arbeiten, eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten erhalten. Darüber hinaus regelt § 7 der Dienstvereinbarung, dass die gesetzliche Regelung für Pausen verbindlich ist und nur der Anteil abgezogen werden darf, der die Arbeitszeitgrenze überschreitet.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts stützt sich auch auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und den Grundsatz von Treu und Glauben. Es stellt fest, dass privat veranlasste Unterbrechungen nicht als Arbeitszeit zählen und damit auch keine rechtlichen Ansprüche auf Arbeitszeitgutschriften begründen.

Auswirkungen und der weitere Verlauf der Klage

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim muss nun über die Auswirkungen der erstinstanzlichen Entscheidung beraten. Ein besonderer Streitpunkt ist die Frage, ob die Überstunden von insgesamt sieben Minuten, die über die ursprünglich festgelegte Arbeitszeit hinausgoßen, anerkannt werden. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Pausenerfassung im öffentlichen Dienst haben, da es einen bestehenden Konflikt zwischen der Schichtdauer und den Pausenregelungen gibt.

In der Diskussion um die Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst und deren Einhaltung wird oft auf die Rahmenbedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVÖD) verwiesen, welcher die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Sektor regelt. Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um Rechtsfolgen wie Nachzahlungen für nicht gewährte Pausenzeiten zu vermeiden und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen, wie auch anwalttippsdeutschland.de erläutert.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Sigmaringen, Deutschland
Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
datev-magazin.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert