Baden-Württemberg

Neuler im Wandel: Bürger informieren sich über ortsnahe Sanierungspläne!

In Neuler fand eine Bürgerinformation zur geplanten Ortskernsanierung statt, die von Bürgermeisterin Sabine Heidrich moderiert wurde. Anwesend waren auch die Experten Desirée Matheis-Lange und Siegfried Hellweg von der STEG GmbH, welche die Gemeinde im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen. Die Veranstaltung zeichnete sich durch eine hohe Beteiligung der Bürger aus, die ein großes Interesse an den Details der Sanierungspläne zeigten. Diese Maßnahme markiert einen wichtigen Schritt in der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde, die seit Juni 2023 durch einen Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen offiziell initiiert wurde.

Während der Informationsveranstaltung erhielten sowohl Gemeinderäte als auch Grundstückseigentümer umfassende Informationen über die Vorteile und Beschränkungen des Sanierungsverfahrens. In Baden-Württemberg sind etwa 900 Gemeinden in die Städtebauförderung involviert, wobei im Jahr 2025 bereits 340 Anträge für das Landessanierungsprogramm eingegangen sind. Ein zentraler Aspekt dieser Förderungen ist, dass das Sanierungsrecht ausschließlich bei städtebaulichen Missständen und im öffentlichen Interesse zur Anwendung kommt.

Sanierungsziele und -umfang

Die Sanierung in Neuler zielt darauf ab, die Ortsstruktur durch Modernisierung, Instandsetzung und Nachverdichtung zu verbessern. Die Maßnahmen umfassen sowohl Neubauten als auch die Neugestaltung bestehender Grundstücke. Dabei ist zu beachten, dass solche Urbanisierungsmaßnahmen in der Regel zu einer Wertsteigerung der betroffenen Flächen führen. Insbesondere die Ausgleichsbeträge für Grundstückseigentümer stellen ein bedeutendes Thema dar. Diese Beträge sind an die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen gekoppelt und können von Gutachtern ermittelt werden.

Die Bürger äußerten auch die Frage nach einer möglichen Erweiterung des Sanierungsgebiets um die Schlierbachhalle, eine Thematik, die von Bürgermeisterin Heidrich bestätigt wurde: Die Schlierbachhalle soll entweder saniert oder neu gebaut werden, einschließlich der Gestaltung der Außenflächen. Um den Herausforderungen des Verfahrens gerecht zu werden, haben sich die Hauseigentümer in Neuler als besonders mitwirkungsbereit erwiesen.

Rechts- und Verfahrensfragen

Die Sanierungsmaßnahmen unterliegen den spezifischen Vorschriften nach §§ 152 bis 156a BauGB. Die Erhebung und Festsetzung der Ausgleichsbeträge wird von der Gemeinde durchgeführt. Diese Beträge spiegeln die Differenz zwischen dem Anfangswert und dem Endwert des Bodenrichtwerts während der Sanierungsarbeiten wider. Die Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen erfolgt oft durch Verfahren wie das Vergleichswertverfahren, Ertragsdifferentialverfahren oder mathematisch-statistische Ansätze.

Wesentlich ist auch die Bagatellregelung, die es der Gemeinde erlaubt, auf die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen zu verzichten, wenn die Bodenwerterhöhung gering ist und der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch erscheint. Die Entscheidung über diese Regelung muss jedoch vor Abschluss der Sanierung getroffen werden. Viele Gemeinden, darunter auch die Landeshauptstadt Hannover, nutzen spezielle Modelle, um die Wertsteigerungen zu ermitteln, jedoch sind diese oft nicht nachvollziehbar für die Eigentümer.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Planung für die Ortskernsanierung in Neuler nicht nur eine Reaktion auf bestehende städtebauliche Herausforderungen ist, sondern auch eine Gelegenheit zur Schaffung einer modernen und lebenswerten Gemeindestruktur. Der Dialog mit den Bürgern wird dabei als entscheidend erachtet, um ein gemeinsames Vorgehen zu fördern und die Akzeptanz der Maßnahmen zu sichern. Weitere Informationen zur Städtebauförderung finden sich in den Berichten von Schwaebische Post und Städtebau Förderung.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Neuler, Deutschland
Beste Referenz
schwaebische-post.de
Weitere Infos
staedtebaufoerderung.info

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