Aalen

Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide: Was Aalen-Bürger wissen müssen!

Die Grundsteuerreform hat in Aalen seit dem 1. Januar 2025 weitreichende Änderungen für Grundstückseigentümer mit sich gebracht. Die neue Berechnung der Grundsteuer basiert nun auf der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert, was bedeutet, dass alle Immobilienbesitzer eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben mussten, um ihre künftigen Steuerbeträge zu ermitteln. Der Aalener Gemeinderat hat einen Hebesatz von 239 Prozentpunkten für die Grundsteuer B festgelegt, während für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, der Hebesatz 300 Prozent beträgt. Dies berichtet die Schwäbische Post.

Im Januar 2025 hat die Stadt Aalen mit dem Versand von rund 30.000 Grundsteuerbescheiden für die Grundsteuer B und etwa 1.800 Bescheiden für die Grundsteuer A begonnen. Aufgrund der Komplexität der Datenbearbeitung durch das Finanzamt ist unklar, wann alle Bescheide vollständig verschickt sein werden. Die Finanzbehörde arbeitet derzeit an Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Korrekturen, die möglicherweise auch zukünftige Zahlungen beeinflussen könnten.

Einsprüche und häufige Anfragen

Die Stadt rechnet mit einer Vielzahl von Einsprüchen gegen die Grundsteuermessbescheide, wobei diese oft unbegründet sind. Grundstückseigentümer sollten beim Finanzamt Einsprüche einlegen, wenn sie Fehler in den Bescheiden feststellen. Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer und den neuen Berechnungen können Bürger die Stadt direkt kontaktieren. In den ersten Wochen nach dem Versand der Bescheide kam es zu einem Ansturm von Anfragen, mit täglich 50 bis 70 Anrufen und über 400 E-Mail-Anfragen. Häufig angesprochene Themen sind die Höhe der Steuerbeträge, die Berechnung der neuen Grundsteuer, Eigentumswechsel und die Zahlungstermine.

Die Zahlungen für die Grundsteuer sind vierteljährlich zu leisten, und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Zur Unterstützung der Bürger bietet die Stadt einen Online-Grundsteuerrechner an, um die individuelle Steuerlast einfacher zu berechnen.

Verfahren zu Grundsteuer A und B

Die Berechnung der Grundsteuer wird in mehreren Schritten durchgeführt. Bei der Grundsteuer A erfolgt die Bewertung durch ein typisierendes Ertragswertverfahren. In Aalen wurden die Bürger bereits 2022 zur Abgabe ihrer Steuererklärung aufgefordert. Diese Erklärungen dienen zur Feststellung des Grundsteuerwerts, des Grundsteuermessbetrags und des endgültigen Grundsteuerbetrags. Den ersten Schritt in der Berechnung der Grundsteuer B stellt der Empfang eines Grundsteuerwertbescheides dar, der auf der Formel Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert basiert.

Im zweiten Schritt erhalten die Bürger den Grundsteuermessbescheid, der als Grundsteuerwert multipliziert mit der Grundsteuermesszahl (1,3 ‰, abzüglich 30 Prozent für Wohnnutzung) berechnet wird. Der individuelle Grundsteuerbetrag wird schließlich als Produkt des Grundsteuermessbetrags und des Hebesatzes, den der Gemeinderat beschließt, ermittelt. Weitere Informationen zu den spezifischen Hebesätzen sind auf Finanztip erhältlich.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Aalen, Deutschland
Beste Referenz
schwaebische-post.de
Weitere Infos
aalen.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert