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Kopftuch-Antrag der AfD in Aalen: Gemeinderat stellt sich quer!

Aalen. Oberbürgermeister Frederick Brütting hat sich im Aalener Gemeinderat kritisch zum Kopftuch-Antrag der AfD geäußert. Mit großer Mehrheit lehnte der Gemeinderat kurz darauf den Antrag ab. Die AfD-Fraktion hatte beantragt, die Geschäftsordnung des Gemeinderates um einen Passus zu ergänzen, „der den Mitgliedern des Gemeinderats das deutlich sichtbare Tragen religiöser Gegenstände oder Kleidungsstücke in Ausübung ihres Amtes im Sitzungssaal verbietet“. Dies hätte auch das Tragen von Kippas oder Kreuzen umfasst.

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Finanzen hatte den Kopftuch-Antrag bereits vorberaten. AfD-Fraktionsvorsitzender Andreas Lachnit begründete den Antrag damit, dass die Trennung zwischen Religion und Staat zu schützen sei. Die religiöse Überzeugung eines jeden Einzelnen bleibe davon unangetastet; diese sei Privatsache und habe in öffentlichen Sitzungssälen nichts verloren. Laut Stadtverwaltung ist der Antrag jedoch verfassungswidrig, da er gegen die Religionsfreiheit verstoße. CDU, Grüne, SPD und Freie Wähler empfahlen dem Gemeinderat, dem Antrag nicht zuzustimmen. Nadine Patzelt (CDU) argumentierte, dass sich der Antrag gegen ein Mitglied des Gemeinderats richtet, namentlich gegen Seren Yilmaz von Vision Aalen, die ein Kopftuch trägt.

Kritik des Oberbürgermeisters

Obwohl in der Regel bei klaren Abstimmungen auf Sachvortrag und Diskussion verzichtet wird, nutzte Oberbürgermeister Frederick Brütting die Gelegenheit, um sich zur Thematik zu äußern, da er während der Vorberatung in der Partnerstadt Tatabánya in Ungarn war. Er griff das Argument aus der Vorberatung auf, dass der Antrag gezielt auf das Kopftuch abziele. „Ich glaube“, sagte er an die AfD-Fraktion gewandt, „dass sie wirklich ein Problem mit Religion haben.“ Brütting betonte, dass es wichtig sei, dass Menschen mit verschiedenen Hintergründen unterschiedliche Sichtweisen einbringen können. Er appellierte, den Antrag abzulehnen, was der Gemeinderat mit einer breiten Mehrheit tat. Lediglich sechs Rätinnen und Räte stimmten für den Antrag der AfD, während alle anderen dagegen waren.

Parallel zu dieser Entscheidung plant die Stadtverwaltung rechtlich wasserdichte Änderungen im Vorfeld der Kommunalwahl 2024. So soll der Aalener Gemeinderat von derzeit 41 auf 40 reguläre Sitze reduziert werden. Der Stadtbezirk Hofen soll nur noch einen Sitz erhalten, während auch der Stadtbezirk Ebnat die unechte Teilortswahl abschaffen soll. Diese technische Anpassung ergibt sich aus einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das die Wahl in Tauberbischofsheim von 2019 aufgrund einer ungerechten Sitzverteilung annuliert hatte. Die Stadtverwaltung ist überzeugt, dass eine Überrepräsentation von Hofen von 40 Prozent nicht haltbar ist; sie solle auf 16,5 Prozent gesenkt werden.

Oberbürgermeister Brütting bekräftigte, dass ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wurde, um die rechtliche Sicherheit dieser Änderungen zu prüfen. Die Vertreter der Stadt haben die Absicht, die unechte Teilortswahl beizubehalten, um die Vielfalt Aalens auch im Gemeinderat abzubilden. Bei der Sitzung am 29. Juni soll das Gutachten zur Sprache kommen.

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